Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Reg.Nr.: 2007-4-06Aufgabe: Umbau und Sanierung des Rathauses und der alten Grundschule in Hohberg-Hofweier
Aufgabe: Umbau und Sanierung des Rathauses und der alten Grundschule in Hohberg-Hofweier
Auslober: Gemeinde Hohberg
Wettbewerbsart: begrenzt offener Realisierungswettbewerb als vereinfachtes Verfahren
Zulassungsbereich: Landkreis Ortenau, Teilnahme von außerhalb des Zulassungsbereichs ist nach Artikel 49 EG-Vertrag möglich
Teilnahmeberechtigung: Architekten
Teilnehmer: 7
Fachpreisrichter: Yvonne Faller, Freiburg; Prof. Günter Telian, Karlsruhe; Michael Muffler, Tuttlingen (V); Klaus Buck, Lahr; Hannes Hylla, Durbach
Wettbewerbssumme: 29.000 Euro (zzgl. MwSt.)
Preisgerichtssitzung: 15.11.2007
Mit wenigen präzisen städtebaulich/hochbaulichen Elementen entwickeln die Bearbeiter einen neuen Dorfmittelpunkt. Eine Besonderheit der Arbeit ist der neue, um Sockelhöhe angehobene Rathausplatz, der die beiden Gebäude und Funktionseinheiten zu einem erkennbaren Ensemble zusammen bindet. Logischerweise liegen auf dieser neuen, gegenüber der Straße geschützten Ebene, die Hauptzugänge. Der konsequenten Haltung der Verfasser entspricht auch der Abbruch des so genannten Lehrerhauses. Ersetzt wird dieser Kopfbau durch einen gut proportionierten einfachen Anbau, der einen schönen Akzent in der Dorfmitte setzt und das Rathaus besser in die Dorfstruktur einbindet. Platzierung und Bemessung des Neubaus sind sehr sorgfältig überlegt, so dass genügend Abstand zum Bestand und gut nutzbare Außenbereiche erhalten bleiben. Eine wesentliche Fassade des Neubaus ist nicht dargestellt. Die dargestellte Fassadengestaltung sollte weiterentwickelt werden. Zugangsbereiche und Nutzungen sind in den Gebäuden gut angeordnet. Der bestehende Haupteingang zum Alten Rathaus sollte aus Proportionsgründen zusätzlich erhalten werden. Das Bürgerbüro präsentiert sich allerdings nicht optimal den Rathausbesuchern. Auch ist die Lage des Aufzuges in Verbindung mit dem Sitzungssaal nicht gut gelöst. Ein interessanter Beitrag der Arbeit ist die unterirdische Verbindung zwischen Rathaus und Bürgerhaus. Die statischen Eingriffe in die vorhandenen Bausubstanz sind als mittelschwer zu betrachten. Ein statischer Ersatz für die entfernte tragende Wand im OG des alten Schulgebäudes ist nicht dargestellt. Obwohl die Arbeit einen deutlichen Akzent im Dorf setzt, stellt sie doch einen wirtschaftlichen Beitrag dar. Das Preisgericht geht davon aus, dass der einfache, kompakte Neubau in Verbindung mit den sonstigen Eingriffen in die Bausubstanz eine durchaus wirtschaftliche Lösung darstellt. Den Verfassern gelingt es mit erstaunlich wenigen und gut proportionierten städtebaulichen und hochbaulichen Elementen einen neuen und attraktiven Mittelpunkt für die Gemeinde zu schaffen.
Die Verfasser stellen durch den Abbruch des Hauses Freiburger Straße 32 den dominierenden Giebel der alten Schule wieder stärker heraus. Durch den Neubau, der mit dem hinteren Giebel und der Längsseite zu nahe an das bestehende alte Schulgebäude rückt, wird eine neuer Akzent gesetzt. Die Satteldachneigung ist im Dialog zum Bestand unausgewogen. Der Grenzabstand zum südlichen Nachbarn ist zu gering. Die verbleibende Fläche im rückwärtigen Bereich (heutiger Innenhof) ist nicht nutzbar und beeinträchtigt die Belichtung des Altbaus. Der Eingriff in die alte Bausubstanz ist als mittelschwer anzusehen (ehemaliges Schulhaus). Beim alten Rathaus entsteht keine nennenswerte Veränderung der tragenden Teile. Mit dem Abbruch des Hauses Freiburger Straße. 32 schaffen die Verfasser Raum für einen funktional besseren Neubau. Die weiteren Gebäudeteile bleiben in ihrer Grundstruktur weitgehend erhalten.Es wird eine klare räumliche Zuordnung der einzelnen Funktionsbereiche vermisst, insbesondere in der mehr additiven Aneinanderreihung der Räume im Dachgeschoss. Ein zweiter Rettungsweg aus dem Sitzungssaal fehlt. Die Eingangssituation entspricht nicht dem Anspruch des wichtigsten Verwaltungsgebäudes vor Ort. Insbesondere sind Behinderte gezwungen, den hinteren Eingang zu benutzten. Die Eindeutigkeit der Eingangssituation zum Rathaus wird dadurch verunklart. Die Anordnung des Aufzugs ist nicht schlüssig. Im Alten Rathaus fehlt eine barrierefreie Erschließung. Der Vorschlag eines Treppenlifts entspricht nicht den Anforderungen an ein öffentliches Gebäude. Der Einbau einer WC-Anlage und des Lagerraums zum Brügelweg ist unangemessen. Die Überdachung von Rampe und Treppe an der Nordwest-Seite überzeugt formal nicht. Der Entwurf stellt sich einfach und bescheiden dar. Durch den neuen Anbau wird versucht das bestehende Ensemble ortstypisch zu ergänzen.