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Am 16. November 2023 wurden die Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren für die nächsten 2 Jahre im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie steigen zum 01. Januar 2024 geringfügig an.
Die aktuellen Werte nach der Verordnung 2023/2495 der Kommission:
Die Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und findet in den Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung.
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen alle zwei Jahre neu fest.
Die Auswirkungen dessen, dass freiberufliche Leistungen ab 221.000 Euro Auftragsvolumen nunmehr europaweit auszuschreiben sind, werden ausführlich dargestellt und diskutiert.