Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Herausgegeben von Gritt Diercks-Oppler978-3-89817-919-52013348 Seiten16,5 x 24,4 cmSoftcover48,00 €
Vorbereitung - Abwicklung - Teilnahme
Welche Vorgaben müssen Auftraggeber und -nehmer bei Architekten- und Ingenieurswettbewerben beachten? Diese Frage beleuchtet Gritt Diercks-Oppler im vorliegenden Werk umfassend und praxisnah. Öffentliche Auftraggeber erfahren, wie sie Architekten- und Ingenieurwettbewerbe unter Einhaltung des Vergaberechts sicher durchführen. Private Unternehmen erhalten einen Leitfaden, um Planungen, Kunst oder Design unter Berücksichtigung der Grundsätze der CSR (Corporate Social Responsibility), insbesondere im Hinblick auf Compliance Aspekte, bei öffentlichen Auftraggebern anzubieten oder selber einzukaufen.
Nicht nur im Baubereich hat der Auftraggeber die Möglichkeit, im Bereich der Kunst und des Designs Wettbewerbe durchzuführen. Der Auftraggeber will teilweise nur eine Idee kaufen, teilweise wünscht er, dass das Projekt von dem Ideengeber umgesetzt wird oder – insbesondere im Bereich der Stadtplanung – dass auch die Finanzierung des Projektes übernommen wird. Diese Möglichkeiten kann er sich durch die Durchführung von Wettbewerben eröffnen.
Für solche Wettbewerbe stellen die RPW (Richtlinien für Planungswettbewerbe) einen wichtigen Teil des Regelwerkes dar. Die Änderungen aufgrund der aktuellen Überarbeitung sind bereits im Buch eingearbeitet. Andere bei der Durchführung von Wettbewerben wichtige Vorschriften befinden sich im BGB, im Urhebergesetz und für öffentliche Auftraggeber zusätzlich im GWB, der VgV und der VOF, die in diesem Buch ebenfalls berücksichtigt werden.
Vorteile
AutoreninfoGritt Diercks-Oppler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Hamburg und Vorsitzende des Ausschusses privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
ZielgruppenÖffentliche Auftraggeber, wie beispielsweise Kommunen, Verwaltungen und Behörden in Bund und Ländern, Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Stadt- und Raumplaner, private Investoren sowie Firmen, die sich an Wettbewerben beteiligen.