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Für sogenannte informelle städtebauliche Planungen außerhalb der Systematik der HOAI hat sich das Merkblatt 51 der Architektenkammer seit 1990 bewährt. Mit zunehmender Bedeutung der freiräumlichen Planung zur Auseinandersetzung mit den Fragen der Biodiversität, der Klimaanpassung und des Umweltschutzes ist es erforderlich, auch für die freiräumliche Planung als informelle Vorstufe zur Objektplanung (§§ 38 ff. HOAI) oder Rechtsplanung (§§ 22 ff. HOAI) eine einheitliche Leistungs- und Honorierungs-Systematik aufzubauen. Das Merkblatt 52 soll die Lücke in der Honorierung Freiräumlicher Planungen schließen und eine eindeutige Handreichung darstellen.
Hannes Bäuerle. Albrecht Reuß und das Kompetenzteam Landesentwicklung
Merkblatt 52 Freiräumlicher Entwurf
Merkblatt 51 Städtebaulicher Entwurf
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