Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Seit 25. November 2023 ist die dritte kleine LBO-Novelle, beschlossen vom Landtag BW am 8. November, in Kraft. Wesentliche Änderung: Alle Bauvorlagen für Bauantrag oder Kenntnisgabeverfahren sind nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen. Und zwar „elektronisch in Textform“. Eine Unterschrift oder elektronische Signatur ist somit nicht mehr erforderlich. Die optionale Übergangsfrist für eine textliche Einreichung in analoger Form endet im Dezember 2024. Außerdem wurde die Nachbarbeteiligung eingeschränkt.
Kammemitglieder finden hier nach Mitglieder-Login weitere Erläuterungen und ein Merkblatt mit einer Synopse der konkreten Änderungen in LBO und LBO-VVO
Das „Gesetz für das schnellere Bauen“ wurde 2025 in der Landesbauordnung geändert. Doch wer sich über das Gesetzblatt informieren will, ist schnell ernüchtert. Als Änderungsgesetz ist diese Veröffentlichung für die Praxis unbrauchbar. Kammermitglieder finden in einer übersichtlichen und vollständigen Gegenüberstellung von bisheriger Fassung und neuem Text die wesentlichen Neuerungen.Direktlink zum Merkblatt 613 für Kammermitglieder nach Login