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Durch die „Zweite Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung bauordnungsrechtlicherVerordnungen“ vom 8. Dezember 2020, veröffentlicht im Gesetzblatt für Baden-WürttembergNr. 45 am 22. Dezember 2020, wurde neben sechs weiteren Vorschriften wie derGaragenverordnung oder der Versammlungsstättenverordnung auch die AusführungsverordnungLBOAVO aktualisiert.
In sieben Artikeln der Änderungsverordnung wurden mehr oder weniger marginal
geändert sowie
komplett neu veröffentlicht. Alle Vorschriften sind ab 1. Februar 2021 in Kraft.
in der ab 1. Februar gültigen Fassung:
Im Übrigen sind alle Verordnungen auch im Internet beim zuständigen Wirtschaftsministerium abrufbar unter
www.wm.baden-wuerttemberg.de > Bauen > Baurecht >
Tel: 0711 / 2196-148
jochen.stoiber@akbw.de
Tel: 0711 / 2196-141
martina.kirsch@akbw.de
Tel: 0711 / 2196-144
petra.knobloch@akbw.de