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Im November 2017 haben zwei Gesetze die Landesbauordnung hinsichtlich des Bauproduktenrechts und des Gefahrstoffrechts an europäische Rechtsvorgaben angepasst. Insbesondere die Einführung der "Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VV-TB" galt es hierbei zu beachten.
Das am 8. November 2017 verabschiedete "Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden- Württemberg" passt die baurechtlichen Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht an, insbesondere mit der Konkretisierung der Bauwerksanforderungen, Abgrenzung zwischen den produktunmittelbaren Anforderungen und den Anforderungen an die Verwendbarkeit der Bauprodukte und der Unzulässigkeit produktunmittelbarer Anforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte.
Eine Konkretisierung der Bauwerksanforderungen erfolgt im Rahmen der neu geschaffenen technischen Verwaltungsvorschrift, für welche in die Landesbauordnung eine Ermächtigungsgrundlage aufgenommen wird, die detailliert festschreibt, welche Regelungen die Behörden zur Konkretisierung der Bauwerksanforderungen und der sich daraus für die Verwendung von Bauprodukten ergebenden Konsequenzen treffen dürfen. Es wird eine klarere Abgrenzung geschaffen zwischen den produktunmittelbaren Anforderungen und den Anforderungen an die Verwendbarkeit der Bauprodukte, die als Bauarten bezeichnet werden. Letztere fallen nach wie vor weiter ausschließlich in die Kompetenz der Mitgliedstaaten und in Deutschland unter die Länderhoheit.
§ 3 Abs. 1 der LBO fordert allgemein, dass baulichen Anlagen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedrohen und ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind. Die Ermächtigung, technische Regeln bekannt zu machen, die diese Generalanforderungen konkretisieren, wurde in den neuen§ 73 a transferiert. Die bisherige Liste der Technischen Baubestimmungen vom 14. November 2014 war bis 31.12.2017 befristet. Sie wird zum 1. Januar 2018 durch die neue "Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VV-TB" abgelöst, die gemäß § 73 a Abs. 5 der geänderten Landesbauordnung bekannt gemacht wird. Diese normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift umfasst zukünftig sowohl die Technischen Regeln, die bislang in der Liste der Technischen Baubestimmungen enthalten waren als auch diejenigen, die bislang in den Bauregellisten des DIBt geführt wurden. "Die Technischen Baubestimmungen sind zu beachten. Von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden und in der Technischen Baubestimmung eine Abweichung nicht ausgeschlossen ist."
Da das "Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg" am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft trat, sind die Änderungen seit 1. Dezember 2017 gültig.
Das "Gesetz vom 8. November 2017 zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des EuropäischenParlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates" ändert mit seinem Artikel 3 ebenfalls die Landesbauordnung.
Der Artikel definiert Wohnungsbauvorhaben über 5.000 m² und öffentlich zugängliche Gebäude mit mehr als 100 Nutzern in der Nähe von Betriebsbereichen mit gefährlichen Stoffen als schutzbedürftige Bauvorhaben, für die eine Anwendung des Kenntnisgabeverfahrens ausgeschlossen wird. Damit soll in jedem Fall eine Überprüfung der angemessenen Sicherheitsabstände in einem Baugenehmigungsverfahren ermöglicht werden. Außerdem wird bei diesen Bauvorhaben bzw. entsprechenden Sonderbauten mit schutzbedürftigem Personenkreis eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen.
Diese Änderungen der Landesbauordnung treten "am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats" und somit ab 1. Januar 2018 in Kraft.
In der Datenbank Broschüren und Merkblätter sind auch noch frühere Fassungen der Landesbauordnung aus den letzten 10 Jahren
Den jeweils aktuellen Text der gültigen Landesbauordnung mit kurzer Einführung und Erläuterung der Änderungen erhalten Sie als Merkblatt der AKBW im pdf-Format