Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Corona-Zeiten
Das ursprünglich bis 21. März 2021 befristete Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde erneut bis Ende 2023 verlängert. Der Bundestag hat dies auf den Weg gebracht, damit die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen kann. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2023 verlängert. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes beschlossen.
Jochen Stoiber / 16.12.2022