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Das ursprünglich bis 21. März 2021 befristete Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde erneut bis Ende 2023 verlängert. Der Bundestag hat dies auf den Weg gebracht, damit die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen kann. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2023 verlängert. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes beschlossen.
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Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich weit gefasst auf Fachgesetze, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für wesentliche Infrastrukturprojekte sowie für besondere Entscheidungsverfahren regeln. Dies sind beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Vom Anwendungsbereich erfasst sind insbesondere auch Bauleitplan- und Raumordnungsverfahren sowie sonstige Planungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Vorgeschriebene örtliche oder öffentliche Bekanntmachungen sowie das Auslegen zur Einsichtnahme können nun auch im Internet erfolgen. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz ist möglich. Entsprechende Erleichterungen gibt es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.
Die Regelungen des PlanSiG sind auch auf Verfahren anwendbar, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind. Grundsätzlich wäre eine parallele digitale Durchführung der im Planungssicherstellungsgesetz angesprochenen Verfahren wohl auch über das Stichtagsdatum hinaus zu begrüßen, weshalb zumindest die Erfahrungen mit den neuen Vorgehensweisen evaluiert werden sollten.
Das PlanSiG im Netz: www.gesetze-im-internet.de/plansig