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Am 7. Mai hat der Bundesrat der von der Bundesregierung am 24. März 2010 beschlossenen neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (kurz: ImmoWertV) vorbehaltlos zugestimmt. Die neue Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken, die an die Stelle der seit nunmehr über 20 Jahren unveränderten WertV88-Regelungen tritt, ist ab sofort anzuwenden: Sie wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 27. Mai 2010 und trat am 1. Juli in Kraft.
Zum besseren internationalen Verständnis war Ziel der Novellierung die Modernisierung des Sprachgebrauchs. So spricht man nun von „Immobilienwertermittlung“ statt von „Grundstückswertermittlung“, anstelle des „Verkehrswerts“ wird ab sofort der „Marktwert“ ermittelt. Außerdem geht die neue ImmoWertV auf stadtentwicklungspolitische Aufgaben ein, zum Beispiel auf den Stadtumbau sowie den demografischen und wirtschaftlichen Wandel. Auch erfasst sie für den Grundstücksverkehr neue wichtige Aspekte wie die Berücksichtigung der energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkm al. Durch die Zusammenfassung gleicher Sachverhalte in neuen Paragrafen (z.B. für die Bodenwertermittlung bzw. die Berücksichtigung besonderer wertbeeinflussender Umstände) wurden Vorschriften strukturell bereinigt. Die neue ImmoWertV schafft mehr Sicherheit bei Annahmen und ist angepasst an heutige Verhältnisse.