Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Der für die Inhalte des Normenwerks verantwortliche Ausschuss hat am 5. und 6. August im Haus der Architekten getagt. Mit dem Freudenstädter Rudolf Müller gehört auch ein Mitglieder unserer Architektenkammer zu dem Gremium.
Neue Entscheidung des BGH über Kalkulation bei Mengenmehrungen führt zu Diskussionen. War es das mit „Guter Preis bleibt guter Preis…“?
Anfang Mai 2018 fand der Baugerichtstag in Hamm statt. Gastredner war der Stuttgarter Architekt Stefan Behnisch.
Am 6. März 2018 lud die Architektenkammer zu einer Podiumsdiskussion ein, um über die Neuerungen des neuen Bau- und Architektenvertragsrechts zu sprechen und diese zu bewerten.
Arbeitskreis Architektenrecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht tagte in Stuttgart
Das neue Jahr startet mit maßgeblichen rechtlichen Neuerungen für die Architekten. Hier werden die diversen Änderungen des BGB erläutert.
Die Bauhandwerkersicherung gibt auch Architekten die Möglichkeit, sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Und sie stellt ein elegantes Kündigungsrecht dar. Ein Merkblatt fasst das Wichtigste nun aktuell zusammen.
Das neue Bauvertragsrecht ist immer noch nicht verabschiedet. Eine Zwischenmeldung.
Verfahren zur Prüfung von Eignungsnachweisen
Der mit der Vorbereitung und/oder der Mitwirkung bei der Vergabe beauftragte Architekt sollte ab einem Auftragswert von 20.000,00 € netto unbedingt beachten, dass die Bieter und gegebenenfalls deren Nachunternehmer eine Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgeben.
Näheres, insbesondere eine Mustererklärung, finden Sie unter
Die neue Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken, die an die Stelle der seit nunmehr über 20 Jahren unveränderten WertV88-Regelungen tritt, ist ab sofort anzuwenden.