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    7. Deutscher Baugerictstag

    7. Deutscher Baugerictstag

    Alle zwei Jahre ist das westfälische Hamm die Hauptstadt des Baurechts. Dort findet dann der Baugerichtstag statt, eine zweitägige Veranstaltung, zu der sich alle im weitesten Sinne am Baurecht Interessierten treffen und miteinander über neueste Entwicklungen diskutieren.

    Der Deutsche Baugerichtstag ist inzwischen als Institution etabliert und anerkannt. Er sieht sich als Impulsgeber an denG esetzgeber und erarbeitet konkrete Empfehlungen, um das Baurecht zu verbessern. Über 550 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich am 4. und 5. Mai zum nunmehr siebten Treffen ein, davon viele Richter und Rechtsanwälte, aber auch zahlreiche Architekten und Ingenieure. Der Arbeitskreis V als einer der zehn Arbeitsgremien hat sich mit der Bauprodukte-Normung befasst und zwar insbesondere mit den Folgen der fehlenden Kohärenz des europäischen Normenwerkes sowie der Frage, ob private Gütesiegel geeignet sein können, die bestehenden Lücken zu schließen. Die beschlossenen Empfehlungen bzw. Forderungen lauten u.a.:

    • Ziel ist es, das europäische und nationale Regelwerk im Bauwesen in sich konsistent, transparent und widerspruchsfrei zu gestalten. Die aktuell bestehende Rechtsunklarheit und Rechtsunsicherheit muss dringend beseitigt werden.
    • Die Europäische Kommission wird aufgefordert, die Lücken und Widersprüche in den bestehenden harmonisierten Normen abzuarbeiten, um zu einem konsistenten System anwendungsfähiger Normen eizutragen. Bis dahin muss der Umfang der Harmonisierungswirkung im Amtsblatt ausdrücklich klargestellt werden.
    • Produktnormung, Bemessungsnormung und Ausführungsnormung müssen kohärent ineinandergreifen. Die Europäische Kommission muss nationale Anforderungen bei der Ausarbeitung von Mandaten beachten:
    • Bei der Regulierung und bei der Normung von Bauprodukten und im Zulassungswesen sind die Erwartungen an Nutzen und Kosten zu ermitteln und zu berücksichtigen. Die Erforderlichkeit bauaufsichtlicher Anforderungen ist wissenschaftlich-technisch und wirtschaftlich nachzuweisen.

    Empfehlungen des Arbeitskreis V vom 5. Mai 2018

    05.05.2018

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