Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Veranstaltungsort für Ihre Tagung, Seminare, Produktpräsentation oder Pressekonferenz.
Mindestsatzklagen deutscher Architekten werden vom EuGH nicht einkassiert
Entscheidungsanalyse des Kammerjustiziars
Der Stuttgarter Rechtsanwalt Karsten Meurer über die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 18.01.2022 – C-261/20), wonach Aufstockungsklagen zum HOAI-Mindestsatz nicht pauschal unwirksam sind, weil ihnen EU-Recht nicht entgegensteht.
HOAI-Entscheidung des EuGH im Wortlaut
Die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 18. Januar 2022 (C-261/20) können Sie hier nachlesen.
Stimmen der anderen zur EuGH-Entscheidung
Tel: 0711 2196-138
andreas.weber@akbw.de
Tel: 0711 2196-104
reinhard.weng@akbw.de