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Mindestsatzklagen deutscher Architekten werden vom EuGH nicht einkassiert
Entscheidungsanalyse des Kammerjustiziars
Der Stuttgarter Rechtsanwalt Karsten Meurer über die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 18.01.2022 – C-261/20), wonach Aufstockungsklagen zum HOAI-Mindestsatz nicht pauschal unwirksam sind, weil ihnen EU-Recht nicht entgegensteht.
HOAI-Entscheidung des EuGH im Wortlaut
Die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 18. Januar 2022 (C-261/20) können Sie hier nachlesen.
Stimmen der anderen zur EuGH-Entscheidung