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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gibt es schon lang. Trotzdem tauchen bei der konkreten Anwendung immer wieder Fragen auf. HOAI-Referent Walter Ziser berät Kammermitglieder.
AKBW-Vertreter tauschen sich mit GPA-Spitze aus
Die Stuttgarter Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Dr. Juliane Reichelt, zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Auswirkungen der Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze auf Alt-Verträge (Urt. v. 02.06.2022 – VII ZR 174/19)
BGH klärt final strittige Frage zu HOAI-Altverträgen
Alt-HOAI findet nach OLG Stuttgart auf Alt-Verträge weiterhin Anwendung
Landesvorstand lässt sich über Entwicklung neuer HOAI-Vorschläge informieren
Mindestsatzklagen deutscher Architekten werden vom EuGH nicht einkassiert
Der 8. Deutsche Baugerichtstag beschäftigte sich umfassend mit der Zukunfts-HOAI. Auch virtuell überzeugte die Veranstaltung.
BAK-Justiziar im Interview zur neuen HOAI und ihren Auswirkungen.
Am 1. Januar 2021 ist die neue HOAI in Kraft getreten. Diese Artikel-Serie beleuchtet die Neuerungen aus verschiedenen Blickwinkeln – unterschiedliche Auffassungen und Wahrnehmungen sind dabei nicht ausgeschlossen.
Die neue HOAI ist seit 1. Januar in Kraft. Gerade bei Verbrauchern als Bauherrn gibt es neue Pflichten.
Mit der neuen HOAI 2021 entfällt die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze; gegenüber den Verbrauchern als Bauherren haben Architektinnen und Architekten nun erweiterte Informations- und Hinweispflichten. Worauf die Büros sich jetzt einstellen müssen, fasst Justiziar Dr. Eric Zimmermann im Video-Interview zusammen.
Ermächtigungsgrundlage der HOAI erfolgreich geändert
Europarechtskonforme HOAI soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten
Neue HOAI von Bundeskabinett verabschiedet, Bundesrat muss noch zustimmen
Die Honorarordnung der Architekten muss geändert werden. Der erste Schritt auf den Weg dorthin wird gerade dafür gegangen. Der Gesetzgeber hat die Änderung der Ermächtigungsgrundlage der HOAI eingeläutet.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs im Interview mit ARGE Baurecht über die HOAI-Entscheidung des BGH
Der EuGH entschied, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstößt. Findet diese Entscheidung mit Verkündung schon Anwendung oder muss erst die HOAI geändert werden? Der BGH sollte darüber entscheiden, vertagt aber das Ergebnis.
Wegen einer unpräzisen Formulierung gab es bislang eine Wettbewerbsverzerrung
Facharbeitskreis Architektenrecht trifft sich mit sächsischem Regionalarbeitskreis in Dresden
Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze ist europarechtswidrig. So weit ist die Entscheidung des EuGH klar. Doch ab wann „wirkt“ die Entscheidung?
Nach der Entscheidung des EuGH über die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze ist völlig umstritten, ob das Urteil unmittelbar Anwendung findet oder erst nach einer HOAI-Änderung gilt.
Mit Ausgabedatum 2018-12 ist die neue DIN 276 veröffentlicht worden.
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