Arbeitskreis Architektenrecht bespricht Auswirkungen von Umwelt- und Klimazielen auf Planerverträge
„Weder die Fördermittelthematik, noch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ist neu in Bezug auf die Beratungs- und Leistungspflichten der Planer“, so Syndikusrechtsanwalt Richard Schwirtz. In seinem Vortrag fasste er das Ergebnis der Frühjahrstagung des Arbeitskreises Architektenrecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht passend zusammen. Sie fand am 31. März 2023 in den Räumen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf statt.