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Reg.Nr.: 2004-3-02Aufgabe: Neubau einer Forensischen Station für das Psychiatrische Zentrum Nordbaden in Wiesloch
Auslober: Akademisches Lehrkrankenhaus der Uni Heidelberg
Wettbewerbsbetreuung: Kaupp Architekten, Mannheim
Wettbewerbsart: Realisierungswettbewerb als Einladungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren
Zulassungsbereich: EWR
Teilnahmeberechtigung: Architekten
Teilnehmer: 7
Fachpreisrichter: Jörg Aldinger, Stuttgart (V); Peter Cheret, Karlsruhe; Holger Haag, Heidelberg; Werner Schulte-Frohlinde, München; Christine Nickl-Weller, München; Peter Ketterer, Wiesloch; Winfried van Aaken, Mannheim; Jörg Weinbrenner, Nürtingen
Wettbewerbssumme: 60.000,00 Euro
Preisgerichtssitzung: 17.09.2004
Ausgehend vom Grundtypus „Pavillon“ fügt sich die Gebäudekomposition wie selbstverständlich in den gegebenen Kontext der freistehenden Villen ein. Es entstehen ebenso differenzierte Freiräume wie eine eindeutige Zugangssituation. Die Nutzungen bzw. die Organisation in Wohngruppen ist nach außen deutlich ablesbar. Die natürliche Topographie ist sowohl gestalterisch als auch in der Grundrissorganisation schlüssig und gut ausgenutzt. Die im Sockelgeschoss angeordneten Therapieräume sind separat und extern nutzbar. Der dem Eingang zugeordnete Lichthof als Kunststandort wird als Bereicherung der Auslobung begrüßt. Im Obergeschoss sind mit der Verteilung der drei Wohngruppen auf eigenständige Baukörper die funktionalen Anforderungen erfüllt. Die Übersichtlichkeit vom zentralen Dienstzimmer aus ist zwar nachgewiesen, jedoch verbesserungsbedürftig. Nicht nachgewiesen ist ein funktionierender Besucherraum. Aus therapeutischer Sicht wird die L-förmige Konfiguration der Wohngruppenräume begrüßt. Analog einer „großer Wohnung“ wird diese Anordnung sicher Identitätsstiftend sein, weil bei den kurzen Wegen zwischen den „privaten“ Zimmern und den öffentlichen Bereichen das Problem der Anonymität nicht aufkommt. Die Freiräume, als Gartenhof ausgeformt, sind ebenso unprätentiös wie folgerichtig aus der Grundriss- und Gebäudestruktur entwickelt. Die pflanzlich differenzierten Gartenterrassen verbreiten sicher eine therapeutisch wirksame Atmosphäre. Das Verhältnis zwischen der Funktionalität der senkrechten Betonlamellenstruktur und deren sychologischen Wirkung vom Innenraum aus ist kritisch zu prüfen. Die innere Umfriedung mit Sicherungsfunktion ist nachgewiesen. Die äußere Umfriedung mit Ordnungsfunktion ist im Grundriss oder Lageplan nicht dargestellt. Der Gesamtentwurf hat aus ökonomischer Sicht positive Kennwerte. Die vorgeschlagene Schottenkonstruktion mit sich wiederholenden Deckenspannweiten ist einfach und wirtschaftlich zu erstellen. Dasselbe gilt für den Betrieb. Aufgrund der kurzen Wege und der guten Grundrissorganisation kann von einem angemessenen Personaleinsatz ausgegangen werden. Aus denkmalpflegerischer Sicht wird die Option, das Gebäude 06.1 zu belassen, begrüßt. Insgesamt stellt der Entwurf einen wertvollen Beitrag dar, der exemplarisch aufzeigt, wie eine historisch gewachsene Gebäude und Landschaftssituation ergänzt werden kann.
Der Verfasser versucht mit einem kompakten, langgestreckten Baukörper den Eingriff in die Parksituation zu minimieren und in Materialität und Maßstäblichkeit eine harmonische Korrespondenz mit Parklandschaft und umgebenden Villen zu erreichen, wobei die Dramatik der Eingangssituation für die Aufgabenstellung eher unangemessen scheint. Die Anpassung an das Gelände wird durch den Splitlevelverlauf der drei Stationsbereiche erreicht. Typologisch handelt es sich um eine zweihüftige Nord-Süd gerichtete Grundrissstruktur, wobei die Kopfenden des linearen Baukörpers mit den Wohnbereichen besetzt sind. Die klaren Außenbegrenzungen strahlen eine positive Ruhe aus und ergeben eine klar umgrenzte Adresse innerhalb der weitläufigen Anlage, wobei die Flexibilität künftiger Nutzungen eingeschränkt wird. Der Eingangsbereich ist funktional sinnvoll angeordnet und erschließt auf klaren übersichtlichen Wegen die jeweiligen Funktionsbereiche. Die Stationsbereiche können über einen zentralen Stützpunkt zwar eingesehen werden, dennoch erscheinen die Perspektiven durch den Splitlevelversatz unzureichend. Ungünstig für die Ver- und Entsorgung ist die große Entfernung der Wohnbereiche vom Zugangsbereich, sowie die Erschließung von zwei Stationen ausschließlich über Aufzug und Treppen. Unverständlich ist der Anschluss der nördlichen Station an den verbleibenden Baukörper der zukünftigen Rehabilitationsstation. Dies erscheint auch aus denkmalpflegerischer Sicht problematisch. Von den Wohnbereichen der erdgeschoßigen Station ist der Zugang zu den großzügigen Stationsgärten gegeben; hierdurch wird allerdings die Privatsphäre der direkt angrenzenden Patientenzimmer eingeschränkt. Die Ausbildung der Terrasse der im Obergeschoß liegenden Station ohne freien Ausblick ist als Patientengarten unzureichend. Vorbildlich ist die Gestaltung der Patientenzimmer, die zum einen eine einen großzügigen wohnlichen Raumabschnitt ermöglichen und gleichzeitig optimalen Einblick gewähren. Die Kubatur des geplanten Gebäudes liegt im mittleren Bereich, wobei die gestalterisch wichtigen Außenmauern sicherlich wirtschaftlichen hohen Aufwand erfordern. Insgesamt handelt es sich sowohl typologisch, als auch städtebaulich um einen interessanten Beitrag, wobei die Arbeit sowohl räumlich als auch funktional in der Umsetzung große Probleme erwarten lässt.
Der Versuch, durch einzelne Pavillongebäude der vorgegebenen städtebaulichen Struktur gerecht zu werden, ist positiv zu werten. Der Zugang von Westen nimmt zwar den Bezug zum vorhandenen Parkplatz auf, folgt aber nicht dem Gedanken eines forensischen Dorfes. Die Zuordnung der Außenbereiche können nicht überzeugen und erfordert unverhältnismäßig hohe Aufwendungen an die äußeren Sicherheitseinrichtungen. Der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird positiv bewertet. Die Fassadenverkleidung mit Terrakottaplatten nähert sich dem Bestand ohne ihn zu imitieren. Die vertikale Fensterstruktur wird insbesondere von der Denkmalpflege begrüßt. Die angestrebte Transparenz der Gebäude signalisiert großzügige Innenbereiche. Die Einsehbarkeit von dem zentralen Dienstzimmer wird jedoch durch mehrfach zu durchblickende Glaswände eingeschränkt. Negativ gesehen werden die nicht einsehbaren Stichflure. Die, um die Innenhöfe angeordneten Kommunikationsbereiche werden positiv beurteilt. Grundsätzlich ist die Anordnung der Patientenzimmer um die Wohnbereiche mit der kurzen Wegeführung gut gelöst. Die Ausgestaltung der Patientenzimmer insbesondere ihre Einsehbarkeit überzeugt nicht. Die Wirtschaftlichkeit wird durch den hohen Verkehrsflächenanteil eingeschränkt. Insgesamt ist die Einordnung der Pavillongebäude in das Parkgelände maßstäblich gut gelungen und belastet nicht das vorhandene denkmalgeschützte Ensemble.