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Durch die langen Stimmzettel kann die Online-Wahl schnell unübersichtlich werden. Auf dieser Seite versuchen wir Ihnen etwas Orientierungshilfe zu geben.
Die Online-Wahl wird durch unseren Dienstleister POLYAS durchgeführt. Ihre Zugangsdaten können Sie dem postalischen Anschreiben entnehmen. Hier können Sie sich ab dem 23. August, 0 Uhr, einloggen:
Online-Wahllokal
Ihre Stimme muss bis zum 19. September, 16 Uhr, eingegangen sein. Danach schließt das Online-Wahllokal und Sie können keine Stimme mehr abgeben.
Bitte beachten: Sie benötigen aktuelle Browser in den aktuellen Versionen.
Wenn Sie Mitglieder einer Kammergruppe sind, bekommen Sie zwei Stimmzettel angezeigt. Oben auf der Seite den Stimmzettel für die Kammergruppenwahl, unten auf der Seite den Stimmzettel für die Landeswahl, also die Wahl der Landesvertreterversammlung. Der Stimmzettel der Kammergruppenwahl besteht aus zwei Listen: die erste zur Wahl des Vorsitzes, die zweite zur Wahl des oder der stellvertretenden Vorsitzes. Sie haben auf jeder Liste maximal eine Stimme. Geben Sie weniger als eine Stimme ab, enthalten Sie sich entsprechend. Der Stimmzettel der Landeswahl besteht aus 8 Listen, die Fachrichtung Architektur aus den 4 verschiedenen Kammerbezirken, die Fachrichtung Innenarchitektur, die Fachrichtung Stadtplanung, die Fachrichtung Landschaftsarchitektur sowie die Berufsgruppe AiP/SiP. Sie können maximal 21 Stimmen über diese 8 Listen verteilen und dabei einer Kandidatin oder einen Kandidaten maximal 3 Stimmen geben.
Wenn Sie nicht Mitglied einer Kammergruppe sind, zum Beispiel weil Sie außerhalb Baden-Württembergs leben und arbeiten, erhalten Sie einen Stimmzettel für die Landeswahl. Dort gelten dieselben Regeln, wie im vorigen Absatz erörtert.
Wenn auf Ihrem Kammerbezirkwahlzettel keine Kandidierenden zu sehen sind, oder es nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin für einen der Posten gibt, liegt das daran, dass keine Kandidaturen gemeldet wurden. Zur Vollständigkeit zeigen wir Ihnen den Stimmzettel dennoch an. Sie können dort dann entsprechend weniger oder keine Stimmen abgeben. Systemseitig müssen Sie Ihre faktische Enthaltung (i.S.v. Nicht-Wahl) bestätigen.
Oben auf dem Landeswahlzettel finden Sie den Hinweis darauf, wie viele Stimmen Sie noch vergeben können. Leider war es technisch nicht möglich, den Zähler mitlaufen zu lassen. Wenn Sie nicht anderweitig zählen, sollten Sie immer wieder hochscrollen, um Ihre verbliebenen Stimmen zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmenzähler nur bis 0 herunterzählt und nicht anzeigt, wenn Sie zu viele Stimmen vergeben. Vergeben Sie zu viele Stimmen, werden Sie bei der Prüfung Ihrer Stimmabgabe darauf hingewiesen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Stimmabgabe korrigieren.
Damit Sie sich auf dem Wahlzettel leichter zurechtfinden, sind die Kandidierenden durchnummeriert. Sie finden die Listen mit den folgenden Nummern:
Bilder und Profile der Kandidierenden finden Sie - sofern eingereicht - direkt auf dem Stimmzettel.
Wenn Sie sich vorab eine Übersicht verschaffen wollen, können Sie unten die einzelnen Profile als gebündeltes .pdf herunterladen. Sie sind alphabetisch sortiert. Aus den Profilen geht hervor, wofür die Person kandidiert. Die Ansicht des so genannten PDF-Portfolios wurde auf den Adobe PDF Reader optimiert, sodass wir empfehlen, dass Sie die Datei herunterladen, mit diesem Programm öffnen und nicht im Browser öffnen, um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden.
Kandidierendenprofile (PDF-Portfolio)
Sollten Sie Probleme mit der Anzeige des PDF-Portfolios haben, können Sie hier die einzelnen Profile in einer ZIP-Datei zusammengefasst herunterladen.
Kandidierendenprofile (ZIP-Datei)
Bitte beachten Sie, dass mit etwa 93 MB die Dateien sehr groß sind. Dies liegt an der Vielzahl der Profilen. Die Dateien sind bereits komprimiert.