Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Delegierten, die über die Landeswahlliste in die Landesvetreterversammlung einziehen, stehen fest. Sie werden gleichzeitig auch Mitglied ihrer jeweiligen Bezirksvertreterversammlung. Die Wahlbeteiligung bei der Landeswahl ist mit 17,03 Prozent in etwa gleich geblieben verglichen mit der letzten Kammerwahl (2018: 17,87 Prozent). Die meisten nutzten das Angebot der Online-Wahl; per Briefwahl haben 1,22 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt – 2018 waren es 2,15 Prozent.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten sind mit der Zahl der auf sie entfallenen Stimmen aufgeführt. Die Gewählten sind hervorgehoben.
Da § 10 der Satzung sicherstellt, dass alle Berufsgruppen in den jeweiligen Bezirksvertreterversammlungen mit einem Sitz vertreten sind, auch wenn ihnen dieses Mandat nach der proportionalen Sitzverteilung in der Landesvertreterversammlung nicht zusteht, wurden als zusätzliche Mitglieder in die jeweiligen Bezirksvertreterversammlungen gewählt:
(a, beamtet): angestellt beamtet | (a, BG): baugewerblich | (a, ÖD): angestellt öffentlicher Dienst | (a, priv.): angestellt privat | (f): frei
(A): Architektur | (IA): Innenarchitektur | (LA): Landschaftsarchitektur | (SP): Stadtplanung
Wahlordnung undSatzung
(a, beamtet): angestellt beamtet (a, BG): baugewerblich (a, ÖD): angestellt öffentlicher Dienst (a, priv.): angestellt privat (f): frei (A): Architektur (IA): Innenarchitektur (LA): Landschaftsarchitektur (SP): Stadtplanung
Ergebnisse der Wahlen auf Kammergruppenebene: Die 2022 gewählten Vorsitzenden sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Die Bezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen haben ihre Vorsitzenden sowie die Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt.