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Den Schwerpunkt seines Rechenschaftsberichts vor der Landesvertreterversammlung am 15. und 16. November 2024 legte Präsident Markus Müller auf multiple Kooperationen, auf Qualitätssicherung und eine ungewöhnliche Aktion.
„Wir hören aufeinander, wir lernen voneinander, wir versuchen die Dinge so zu formulieren, dass andere davon profitieren können.“ So das Fazit, das AKBW-Präsident Markus Müller aus seiner Rede vor den Delegierten in Straßburg zog. Vorangegangen war ein Überblick über die berufspolitischen Schwerpunkte der vergangenen zwölf Monate.
Müller stieg ein in seinen Rechenschaftsbericht mit grundsätzlichen Überlegungen, was eine berufsständische Selbstverwaltung, gerade in bewegten Zeiten wie momentan, leisten kann und muss. Es gehe nicht um irgendein „Gutmenschentum“, vielmehr fänden sich Berufsethos und Pflichten zur Qualitätssicherung klar im Architektengesetz verankert. Ohne die durch kompetente Freiberufler:innen übernommene persönliche Haftung für Qualität könne der Staat nicht funktionieren. Die zeitgemäße Anpassung des Architektengesetzes, auf die der Berufsstand schon lange warte, solle nach zahlreichen Gesprächen mit dem Ministerium nun in Gesetzesform gegossen werden.
Zunehmend arbeite die Kammer mit den Fraktionen zusammen und bringe in formalen Gesetzgebungsverfahren „mit hoher Ernsthaftigkeit“ Stellungnahmen ein. Auch beschäftige sich die AKBW schon seit Jahren, also nicht erst seitdem das formale Gesetzgebungsverfahren laufe, intensiv mit der LBO-Novelle: In Arbeitsgruppen mit dem Städtetag, den Ministerien, den Regierungspräsidien habe man sich der Frage gestellt: „Wie kommen wir realistisch zu schnelleren Baugenehmigungsverfahren?“ Eines der Ergebnisse: „Wenn wir Bürokratie abbauen, braucht es mehr Qualität.“ Dabei bezog sich der AKBW-Präsident auf ein Gutachten, das zur Ausweitung der sogenannten Kleinen Bauvorlageberechtigung vorliegt.
An dem lautstarken Protest in Sachen Wohnraumförderung (s. Präsentationsfolie Panoramabild) beteiligte sich die AKBW vergangenen März zwar nicht durch Teilnahme an der Kundgebung, aber durch ein begleitendes Symposium. „Eine für die Kammer nicht ganz übliche Aktion“, urteilte Müller, aber sie folgte dem Votum der Landesvertreterversammlung 2023, den Ton gegenüber der Politik zu verschärfen. Den Zusammenschluss mit 26 weiteren Verbänden der Wohnwirtschaft verbucht die Kammer als Erfolg, folgte ihm doch eine deutliche Erhöhung der Landeswohnraummittel.
Gehört werden: ein Ziel, das die Kammer laut Müller immer besser erreicht. Etwa auch in den Medien, von denen stetig Anfragen eingingen. Für zahllose Hintergrundgespräche liefere man ebenfalls die Inhalte: „Wir beeinflussen also auch dann die Berichterstattung, wenn wir nicht direkt auftauchen.“ Intensiver Austausch und sorgfältige Ausdifferenzierung gehörten auch zum Erfolgsrezept für die Beteiligung an der Initiative „Ländle leben lassen“, bei der Stadtplaner Albrecht Reuß in einer Landtagsanhörung über Möglichkeiten der Reduzierung des Flächenverbrauchs sprach. „Der Landesnaturschutzbund, der den Antrag eingebracht hat, fand unsere Argumente so gut, dass wir jetzt eng zusammenarbeiten“, freute sich Müller. Das Thema Flächenpotenziale soll auch die Überschrift über dem Tag der Architektur 2025 sein: In Zusammenarbeit mit der IBA'27 sollen diesmal Best Practices der Reaktivierung von Brachflächen oder Leerständen im Vordergrund stehen.
„Es gibt eine Reihe von Gesetzesvorhaben, die an dem Tag endeten, als die Regierungskoalition auseinander ging“, hielt Müller fest. Dazu zähle auch die Novellierung der HOAI, bei der die Bundesarchitektenkammer (BAK) mit in die Verhandlungen eingebunden ist. Nach Abschluss der Überarbeitung der Leistungsbilder – neu darin: Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie die Verankerung des Merkblatts 51 Grundlagen „Städtebaulicher Entwurf“ – stecke man nun in Phase 2, in der es um die Veränderung der Tafelwerte gehe. Positiv bewertete Müller, dass diese für die Landschaftsarchitektur und Stadtplanung angehoben werden sollen. Im Bereich des Hochbaus drohe dagegen „eine massive Absenkung“. „Es kann nicht sein, dass, wenn Bauen günstiger wird, auch das Architektenhonorar sinkt“, sagte der AKBW-Präsident und verwies auf die oft sehr aufwendige Planung, wenn es darum geht, die Baukosten so gering wie möglich zu halten. Die bereits erreichten Ergebnisse für die HOAI-Novellierung müssten schnell auf die Tagesordnung einer neu gebildeten Regierung.
„Ebenfalls auf Eis liegt momentan die BauGB-Novelle“, setzte der Präsident seine Übersicht fort. Die AKBW, die als einzige Länderkammer am Verfahren beteiligt sei – die direkte Einspeisung erfolge über die BAK –, agiere in engem Schulterschluss mit Städtetag, Baubürgermeister:innen und anderen, so Müller, der einmal mehr betonte: „Wir sind zwischenzeitlich in multiplen Zusammenarbeiten unterwegs. Immer mit dem Fokus: wo können wir einen sinnvollen Beitrag leisten?“ Die vielen qualifizierten Beiträge kämen auch aufgrund der Mitwirkung ausgewiesener Experten zustande. „Ich habe hohen Respekt, welche Leute alles bei uns mitmachen“, sagte der Präsident und verwies darauf, dass es sich dabei oft um Mitglieder der AKBW handele, etwa Prof. Dr. Thomas Stark.
Mit vielfältigen Veranstaltungsformaten, darunter ARCHIKON als Fortbildungs-Großevent oder der Sommerliche Empfang als Stelldichein für Politik und Branchenverbände sowie Initiativen wie die Holzbauoffensive oder die zur Bauwerkintegrierten Photovoltaik, verfüge die Kammer über feste Säulen für Netzwerk und Wissenstransfer. Als Ausblick auf die kommenden Monate stellte Müller das neue Projekt „GEG aus Baden-Württemberg“ vor: Im Vorfeld der Bundestagswahl plane man Hearings mit Politiker:innen aus allen demokratischen Parteien, um gemeinsam zu überlegen, wie ein gutes GEG, für das die europäische Gebäuderichtlinie eine Novellierung vorschreibt, aussehen könnte. Müller rät von festen Forderungen ab und plädiert stattdessen für intensiven Austausch, denn: „Innovation heißt, Dinge zu tun, bei denen man im Vorhinein noch nicht ganz genau weiß, was hinten rauskommt.“
Fotos: Torben Beeg