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Die Kammergruppe Karlsruhe – Landkreis veranstaltete in Kooperation mit dem Baurechtsamt der Stadt Ettlingen am 17.07.2025 einen After-Work-Vortrag zu aktuellen Themen des Baurechts. Da sich durch das Inkrafttreten der LBO-Novelle Ende Juni 2025 große Änderungen und Umstrukturierungen an der Landesbauordnung ergeben haben, war das Interesse der lokalen Architektenschaft an den Vorträgen sehr groß, und es konnten leider nicht alle Teilnahmewünsche erfüllt werden. Der stellvertretende Kammergruppenvorsitzende Markus Keller begrüßte die über 60 anwesenden Teilnehmer aus Verwaltung und Architektenschaft. Im ersten Vortrag erläutert Jochen Stoiber von der Architektenkammer in Stuttgart die Änderungen der LBO auf anschauliche und verständliche Weise.Manche Änderungen, wie z.B. die Pflicht zur Brandwand an allen Grundstücksgrenzen, die bei straßenbegleitender Bebauung einen AAB-Antrag erfordert, um in der Straßenfassade überhaupt Fenster einbauen zu dürfen, sorgte in der Zuhörerschaft für Staunen und Kopfschütteln. Da Erleichterungen und neue Erschwernisse sich ungefähr die Waage hielten, war der einhellige Tenor, dass das Gesetz mit dem Namen „Gesetz für das schnellere Bauen“ seinem Namen nur teilweise gerecht wird. Der sehr informative und umfassende Vortrag von Herrn Stoiber ist über diesen Link abrufbar https://www.akbw.de/berufspraxis/bauantragsverfahren-bw/bauvorschriften-und-vordrucke-in-bw und bietet neben der ebenfalls an dieser Stelle bereitgestellten Synopse, auch für diejenigen die nicht am Vortrag teilnehmen konnten, einen guten Einstieg ins Thema. In einem zweiten Vortrag erläuterte Herr Thorsten Becker von der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Ettlingen den die Einführung des virtuellen Bauamtes in Baden-Württemberg (ViBa-BW) sowie den aktuellen Stand bei der Einreichung von Bauanträgen in der Stadt Ettlingen. Seit dem 01.01.2025 dürfen in Ettlingen, wie in vielen anderen Städten auch, Bauanträge nur noch digital eingereicht werden. Im Moment bedeutet dass, das die Anträge als pdf-Dateien per mail eingereicht werden und dann von der Baurechtsbehörde weiter bearbeitet werden. Die Teilnahme an der Plattform virtuelles Bauamt des Landes Baden-Württemberg ist in Ettlingen im vierten Quartal dieses Jahres vorgesehen. Nach den beiden Vorträgen wurden die Auswirkungen auf die Praxis im Plenum lebhaft diskutiert. Bei Getränken und Brezeln konnten die Gespräche im kleinen Rahmen dann noch fortgesetzt und um andere Themen erweitert werden. 21.07.2025 Markus Keller
Dipl.-Ing. (FH) Michael Nübold Freier Architekt