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Lokale Architektenkammer warnt Landtagsabgeordnete vor massiver Fehlentwicklung bei geplanter Novellierung der Landesbauordnung (LBO) bei einem Hearing in Heidelberg und fordert deutliche Nachbesserung für den Verbraucherschutz.
"Dieser Referentenvorschlag zur Novellierung der Landesbauordnung wälzt Risiken auf Planende und Endverbraucher ab. Genehmigungsfiktion, Erweiterung der kleinen Bauvorlageberechtigung, Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und verkürzte Nachbaranhörung. Wir sehen den Verbraucherschutz und die Qualität beim Bauen massiv gefährdet", schloss Astrid Fath, Vorsitzende der Kammergruppe Rhein-Neckar-Kreis der Architektenkammer, ihre Einleitung und Zusammenfassung eines Teils der geplanten Änderung der Landesbauordnung ab. Am 16. Januar 2025 luden die drei Kammergruppen Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg und Mannheim zum Gespräch über kritische Punkte der geplanten Gesetzesänderung der Landesregierung mit weitreichenden Folgen. Der Einladung zum Gespräch in die Chapel in Heidelberg folgten neben den Landtagsabgeordneten Christiane Staab (CDU), Fadime Tuncer (Grüne), Norbert Knopf (Grüne) und Sebastian Cuny (SPD) auch Vertretende der lokalen Baugenehmigungsbehörden und zahlreiche interessierte Mitglieder.
"Was die Bauverwaltungen in Baden-Württemberg nicht mehr in der Lage sind zu leisten, soll nun ins Private verlagert werden. Ich sehe hier eine Klagewelle auf unsere bereits jetzt überlasteten Gerichte zukommen. Wer sich den Klageweg nicht leisten kann, hat das Nachsehen", kommentierte Johannes Striffler, Mitglied im Beirat der Kammergruppe Mannheim. Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens beschleunigt das Verfahren im ersten Moment zwar, das potenzielle Klageverfahren verlagert die Klärung der Rechtsverletzung jedoch nur zeitlich nach hinten und erzeugt eine Hürde für Betroffene. Zur geplanten Verkürzung der Nachbaranhörung auf 14 Tage sagte Striffler: "Wenn weitere Anhörungen im Verfahren weiterhin vier Wochen im Umlauf sind, bietet die Verkürzung keinerlei zeitliche Vorteile."
"Bei allen guten Ideen, die in dem Gesetzentwurf zum einfacheren, schnelleren und damit kostengünstigen Bauen eingeflossen sind. Das ist kontraproduktiv", ergänzte Till Schweizer, Mitglied im Beirat der Kammergruppe Heidelberg, und meint damit die neue Genehmigungsfiktion mit drei Monaten nach Vollständigkeitsbestätigung durch die Genehmigungsbehörde. "Eine Baugenehmigung ohne ordentliche Prüfung macht Bauen nicht schneller, nicht einfacher und nicht kostengünstiger. Wenn der Bauherr sich nicht auf seine Baugenehmigung verlassen kann, schafft die Baugenehmigungsfiktion beim Bauen lediglich eines: Rechtsunsicherheit. Die Überlagerung aller dieser Maßnahmen in Summe sind explosiv."
"Mit der Ausweitung der Bauvorlageberechtigung entfällt vielfach auch der Nachweis einer Berufshaftpflicht, die bei Architekten obligatorisch ist. Das ist genauso gefährlich für jede Bauherrin und jeden Bauherren wie das Nichtvorhandsein der Pflicht zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung. Dies führt eher zu einer Verzerrung des Wettbewerbes", so Thomas Schramm, stellvertretender Vorsitzender des Kammerbezirkes Karlsruhe. "Die Architekten als Entwurfsverfasser stellen nicht den Engpass dar, um Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Die Kostentreiber im Bauen liegen nicht in den Honoraren für die Entwurfsverfasser begründet."
Fotos zum Download – Fotograf: Nico Stolz (www.instagram.com/stolz.n/) Die Fotografien dürfen unter Angabe des Fotografen für etwaige Berichterstattung zum LBO-Hearing genutzt werden und sind in hoher Auflösung erhältlich.
Am 17. Dezember hat das Kabinett die Reform der Landesbauordnung (LBO) in den Landtag eingebracht. Städtetag und Architektenkammer Baden-Württemberg fordern Verbesserungen bei der Genehmigungsfiktion.
Ursprüngliche Stellungnahme der Architektenkammer Baden-Württemberg vom 18. September 2024
Dennis Ewert, M.A. Freier Architekt
Daniel Christian Lindemann B.Eng. Freier Landschaftsarchitekt
Dipl.-Ing. (FH) Astrid Fath Architektin