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Drei Themenschwerpunkte behandelte das diesjährige Europaseminar der Bundesarchitektenkammer (BAK) im europäischen Haus in Berlin: das Vergaberecht – Ende 2025 soll der Prozess für eine Reform der europäischen Vergaberichtlinie starten –, die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sowie der Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Ann-Theresa Bach, parlamentarische Referentin des Europa-Abgeordneten Christian Doleschal, stellte in Aussicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vergabe zu modernisieren, zu vereinheitlichen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Vergaben zu erleichtern – unter anderem durch eine europäische Verankerung und Stärkung der losweisen Vergabe. „Wir sehen ja, dass nur zwei bis drei Prozent aller Aufträge grenzüberschreitend vergeben werden“, so Bach. Der Zweck, innereuropäische Wettbewerbsbarrieren zu senken, werde mit der aktuellen Vergabe nicht erfüllt. Dies sei auch zurückzuführen auf zu niedrige Schwellenwerte. „Es ist klar, dass sich für ein verhältnismäßig kleines Projekt kein Architekt aus Portugal in Deutschland bewirbt. Herr Doleschal wird sich für eine Anhebung der Schwellenwerte einsetzen“, versprach seine Referentin. Prof. Ralf Niebergall, BAK-Vizepräsident für Europa und Internationales, unterstützte die skizzierten Ideen. „Der Aufwand der europäischen Vergaben ist viel zu groß dafür, dass es ja offensichtlich nicht die europäische Konkurrenz belebt.“
Auf einen echten Polit-Krimi konnte man bei der Verabschiedung des „Nature Restauration Laws“ (EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur) zurückblicken. Die hauchdünne Mehrheit im EU-Rat stand mehrfach auf der Kippe, auch weil die FDP am Tag der Entscheidung noch ihre Zustimmung zurückzog. Auch auf Druck der BAK ist es gelungen, die Liberalen zum Umdenken zu bewegen, sodass Deutschland am Ende die Verordnung, die für deutlich mehr blau-grüne Infrastruktur sorgen soll, den Rat passieren ließ. Die zwei wesentlichen Bestandteile des Pakets – Renaturierung, insbesondere von Gewässern, und mehr Grün und Baumbeschattung in urbanen Gebieten – sind für BAK-Präsidentin Andrea Gebhard eine große Chance für den Berufsstand. „Wir sind die, die Potenziale von Räumen sehen: Welche Räume müssen wir schützen? Welche müssen wir pflegen? Und welche müssen wir entwickeln und wiederherstellen?“
Das Thema „Künstliche Intelligenz“ ist ein Generationenthema. Junge Planerinnen und Planer kommen häufig KI-erfahren in die Büros und treffen dort auf Personal, das weniger intuitiv mit KI arbeitet. Das „altgediente“ Personal hingegen verfügt über Erfahrung im Beurteilen von Entwürfen und Konzepten. Beides brauche es, um KI erfolgreich im Büro einzusetzen, meinte Florian Scheible, geschäftsführender Gesellschafter von Schöne Neue Welt Ingenieure. „KI-Ergebnisse werden immer in einem iterativen Prozess verbessert.“ Damit dies auch bei Haftung und Urheberschaft rechtssicher ist, arbeite die BAK an einer Architektenkooperative (ARKO), erörterte BAK-Vizepräsident Martin Müller. „Die Daten, mit denen wir künstliche Intelligenz trainieren, müssen von uns Architekten kommen. Das ist der vielleicht kühne Versuch, im Teich der Big Player zu fischen.“ Dies verhindere, von den großen Softwareunternehmen abhängig zu sein.
Im berufspolitischen Dialog mit der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, Barbara Gessler, wurde abschließend noch das Thema bezahlbares Wohnen gestreift. Noch sei unklar, was man von einem Kommissar für das Wohnen und von der EU erwarten kann, da das Wohnen keine originäre Zuständigkeit der EU sei. „Es gilt: ‚If it matters to Europeans, it matters to Europe‘ (Wenn es den Europäern wichtig ist, dann auch für Europa; Anm. d. R.). Wir müssen aber mal schauen, was wir machen können“. Sicherlich gehe es um Förder- und Investitionsprogramme und eine Überarbeitung des Beihilferechts. „Es wird aber nicht nur um das Geld gehen.“ Der BAK sprach Gessler Mut für die weitere politische Arbeit zu. „Europäisches Lobbying wirkt als Realitätsschirm. Machen Sie da so weiter.“