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Das dritte AKBW-Hearing zur Bundestagswahl legte den Fokus auf Wohnungsbaupolitik. Rund 30 Vertreterinnen und Vertretern des Wohnungsbaus - vom VBW bis Volkswohnung - diskutierten neuralgische Punkte: das Fehlen einer Umbaukultur, dichtere Quartiere als Maßstab, verhinderndes Mietrecht, Pro-Kopf- statt Objektförderung oder Harmonisierung der Förderungen auf Bundes- und Länderebene. Als erste Maßnahme einer neuen Regierung empfohlen: Gesetzliche Voraussetzungen schaffen für den Gebäudetyp-e.
Kammer-Präsident Markus Müller formulierte das Ziel des dritten AKBW-Hearings: Es gelte endlich eine neue Wohnungsbaustrategie zu entwickeln, die der Komplexität des weitreichenden Themas Rechnung trage. Welche Instrumente benötigen wir dafür? Was empfehlen wir der Politik? Was müssen wir tun, um in Quartieren der individuellen Freiheit Raum zu geben, aber auch um die notwendige gemeinschaftsorientierte Transformation zu schaffen? Vizepräsidentin Prof. Susanne Dürr lenkte daher zunächst die Aufmerksamkeit auf Fakten und Annahmen: Sicher ist der Anstieg der alten Menschen in der Gesellschaft, Nahbereiche müssen deshalb mehr fokussiert werden. In der Diskussion um Quartiere, Wohnformen und Daseinsvorsorge wurde die Zeitperspektive 2040 hinterfragt.
Man solle nicht nur 16 Jahre vorausschauen, sondern eher 50 oder 100 Jahre. Die Quartiere werden dichter sein, denn Flächeninanspruchnahme an den Rändern sollten ab sofort vermieden werden. Der Freiraum, wichtig für die Klimaresilienz, bietet Platz für soziales Miteinander, denn einen stetig steigenden Wohnflächenbedarf (aktuell in Deutschland 48,4 qm pro Person) sowie einen automobilen Lebensstil können wir uns nicht mehr leisten. Und es wurde hinterfragt, ob jedem Lebensstil die passende Wohnung geboten werden müsse oder sich die Menschen eher an Vorhandenes anpassen können oder sollten. Festgestellt wurde auch, dass uns eine Umbaukultur fehle. Bei ausblutenden Haushaltsbudgets müssen wir uns bescheiden und wir müssen priorisieren. Dafür wird Kuratierungskompetenz benötigt, denn zur Transformation bestehenden Siedlungsstrukturen müssen Hindernisse wie Eigentumsverhältnisse überwunden werden. Und es braucht Anreize, der Unterbelegung von Häusern und Wohnungen entgegenzuwirken. Auch das Mietrecht wurde als Hürde gesehen, denn es verhindere die notwendigen Wohn-Mobilitätsprozesse.
Das leitete zum zweiten Diskussionsblock mit den Themen Finanzierung, Förderung, Standards über, den Dr. Frank Pinsler, Vorsitzender der Vereinigung baden-württembergischer kommunaler Wohnungsunternehmer, mit einem Impuls eröffnete. Er forderte in der Wohnraumförderung verlässliche Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen werden die Förderbudgets sicher schrumpfen. Somit müssten die zu Verfügung stehenden Mittel effizienter eingesetzt werden. Dazu sollten die Prozesse verschlankt werden. Zudem sei auf Auskömmlichkeit, Verbindlichkeit und Transparenz zu achten. Ob die Pro-Kopf-Förderung besser sei als die Objektförderung, bedarf noch einer vertiefenden Diskussion. Einig war man sich, die Förderlandschaft zu harmonisieren. Die neue Bundesregierung solle dazu die bestehenden Programme, gerade auch der Länder, evaluieren, damit die effizientesten und wirkungsvollsten bundesweit zur Anwendung kommen.
Den gesetzlichen Rahmen für den viel diskutierten Gebäudetyp E zu schaffen, müsse eine der ersten Aufgaben der neuen Bundesregierung werden. Grundsätzlich gelte „ermöglichen statt verhindern“ und wieder mit realistischen Ausbaustandards zu agieren. Und auch in diesem Diskussionsblock wurde der Bestand priorisiert; von diesem lassen sich auch sinnvolle Komfortstandards statt der heute überzogenen im Neubau ableiten. Zudem war man sich einig, dass auch künftig ein Ministerium für das Bauen sinnvoll ist, allerdings umfassend zuständig für alles Baurelevante, ausgestattet mit Kompetenz und Budget.