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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passt die Förderung und Förderbedingungen energieeffiziente Gebäude zum 1. Januar 2023 an. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Einführung eines Bonus für serielles Sanieren, erhöhte Boni für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude und Verschärfungen bei verschiedenen Effizienzanforderungen. Im Februar finden hierzu zwei Informationsveranstaltungen statt. Ab März 2023 wird auch mit einer Neuausrichtung der Förderung für Neubauten gerechnet.
Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erst im Sommer 2022 umfassend geändert wurde, treten ab 1. Januar 2023 weitere Änderungen in der BEG-Sanierungsförderung in Kraft. Zu den relevanten Neuerungen gehört, dass für die serielle Sanierung ein Bonus von 15 Prozentpunkten eingeführt wird. Der WPB-Bonus für Maßnahmen an einem energetisch schlechten Gebäude (Worst Performing Building, WPB) verdoppelt sich von fünf auf zehn Prozentpunkte. Diverse weitere Änderungen betreffen die technischen Mindestanforderungen für Biomasseanlagen und Wärmepumpen.
Zu den aktuellen Förderrichtlinien
Zum Überblick der Neuerungen auf der BAK-Webseite
Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in eine eigene Förderrichtlinie „Klimafreundliches Bauen“ (KfB) überführt. Die Zuständigkeit für die Neubauförderung wird künftig nicht mehr beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), sondern beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) liegen. Die Eckpunkte der neuen Neubauförderung sind aktuell in Arbeit. Die BAk erwartet, dass das neue Förderprogramm KfB nahtlos an die „EH/EG 40 NH“ Förderung anschließt und, dass das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) sowie die THG-Lebenszyklusbilanzierung (LCA) eine wesentliche Rolle spielen werden. Bis zum 28. Februar 2023 wird die bisherige Neubauförderung (EH40 mit NH-Klasse) übergangsweise in der BEG WG und NWG fortgeführt.
Die KfW bietet in Kooperation mit der BAK am 9. und am 22. Februar 2023 zwei Online-Infoveranstaltungen zur neuen Neubauförderung an, die sich an Expert:Innen und Interessierte richten. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter einem der folgenden Anmelde-Links an:
Infoveranstaltung "klimafreundliches Bauen" am 9. Februar 2023
Infoveranstaltung "klimafreundliches Bauen" am 22. Februar 2023
Tel: 0711 / 2196-110
hans.dieterle@akbw.de
Tel: 0711 / 2196-153
felix.goldberg@akbw.de