Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passt die Förderung und Förderbedingungen energieeffiziente Gebäude zum 1. Januar 2023 an. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Einführung eines Bonus für serielles Sanieren, erhöhte Boni für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude und Verschärfungen bei verschiedenen Effizienzanforderungen. Im Februar finden hierzu zwei Informationsveranstaltungen statt. Ab März 2023 wird auch mit einer Neuausrichtung der Förderung für Neubauten gerechnet.
20.12.2022