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      Stellungnahme zum Energiekonzept Baden-Württemberg

      Stellungnahme zum Energiekonzept Baden-Württemberg

      Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat seinen Entwurf für ein Energiekonzept Baden-Württemberg vorgelegt. Das Energiekonzept soll die strategische Ausrichtung des Landes zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 beschreiben und definiert wesentliche Zielsetzungen, Transformationspfade und Schlüsselstrategien. Die Architektenkammer Baden-Württemberg bezog Stellung.

      Stromversorgung

      Zur Stromversorgung heißt es im Energiekonzept unter anderem:


      Beim Ausbau der erneuerbaren Energien wird für 2030 ein Anteil von 80 % an der Bruttostromerzeugung als Zielmarke gesetzt. Auf Bundesebene müssen hierzu insbesondere lohnenswerte Anreizstrukturen und ein verlässliches Investitionsumfeld sichergestellt werden. Auf Landesebene bestehen die zentralen Aufgaben in der Verfahrenserleichterung sowie der Sicherstellung der ausreichenden Flächenverfügbarkeit.


      Ein wesentlicher Bestandteil der erneuerbaren Energien wird durch Photovoltaik erzeugt werden müssen, dafür legt die Photovoltaikpflicht für den Neubau und bei grundlegenden Dachsanierungen eine wichtige Grundlage. Allerdings, so heißt es in der Stellungnahme, zeigt "die Anlaufphase in der Umsetzung [...] noch diversen Nachsteuerungsbedarf. [...]. Außerdem sehen wir durch die rechtlichen Vorgaben [...], Befreiungsmöglichkeiten oder Kappungsgrenzen die Gefahr von unerwünschten Lock-In-Effekten, denen durch geeignete unterstützende Förderprogramme begegnet werden könnte." Dies betrifft auch die gebäudeintegrierte Photovoltaik.

       

      Des Weiteren, so geht aus der Stellungnahme hervor, sollten lokale Quartiersmanager finanziert werden, die in Quartieren den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.

      Wärmeversorgung

      Zur gebäudebezogenen Wärmeversorgung heißt es im Entwurf des Energiekonzeptes:


      • Sowohl bei der Gebäude- als auch der Prozesswärme muss der Grundsatz „Energieeffizienz zuerst“ besonders betont werden. Bis 2030 wird eine Reduktion des Gebäudewärmebedarfs um mindestens 10 % angestrebt.
      • Zur Stärkung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich soll insbesondere der Ausbau der Wärmepumpe möglichst breit unterstützt werden - mit einer Zielmarke von durchschnittlich 50.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr bis 2030. Doch auch der Ausbau der tiefen Geothermie, Solarthermie und Großwärmepumpen soll beschleunigt werden, unter anderem durch eine Stärkung der Förderkulisse.

      Die AKBW regt an, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, Energieverbräuche zu senken und sich nicht ausschließlich auf Energieeffizienz zu konzentrieren. Als Beispiele sind die Reduktion der Pro-Kopf-Wohnfläche oder die Verhinderung von Rebound-Effekten im Nutzungsverhalten genannt.

       

      Um die Energiebilanz im Gebäudesektor zu verbessern, so betont die Architektenkammer, sei vor allem Technologieoffenheit bedeutsam: "Anstatt starrer Vorgaben fixer Energie- bzw. Effizienzstandards im Gebäudebereich sind insbesondere für den Gebäudebestand angepasste und individuell abgestimmte Lösungen erforderlich. [...] Für den Gebäudebestand sind ganzheitlich geplante Sanierungen erforderlich, die unter Berücksichtigung auch der unterschiedlichen Lebensdauer von Bauteilen und Gebäudehülle bei maximaler Technologieoffenheit mit einem sinn- und maßvollen Technikeinsatz realisierbar sein müssen." Vorfertigung und serielle Sanierung, um den Fachkräfte- und Ressourcenmangel zu begegnen und die Sanierungsquote zu steigern, würden dort unterstützt, wo der Einsatz nachweislich sinnvoll ist, heißt es weiter.

       

      Zur vollständigen Stellungnahme

       

      09.05.2023

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