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Die Überlegungen der Stadt Hechingen, in ihr denkmalgeschütztes Rathaus von Paul Schmitthenner aus dem Jahr 1958 ein Einkaufszentrum einzubauen, sieht der Landesvorstand der Architektenkammer Baden-Württemberg mit großer Skepsis – handelt es sich doch um eine städtebaulich äußerst sensible Situation. Bei diesem Gebäude von höchster bauhistorischer und gestalterischer Qualität erscheint eine große Zurückhaltung angebracht. Die präzise durchkomponierten Fassaden und die Innenraumwirkung der zentralen Halle gilt es zu erhalten. Durch die bislang bekannt gewordenen Planungen zeichnet sich ein unwiederbringlicher baukultureller Verlust ab.
Deshalb erinnert die Architektenkammer in ihrer Pressemitteilung vom 26. Februar 2014 daran, dass Kommunen gemäß dem Baugesetzbuch auch die Pflicht haben, vor Umbauvorhaben mit solch städtebaulicher Relevanz ein mit den Betroffenen und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmtes Entwicklungskonzept zu erstellen. Einzelmaßnahmen sind in ein schlüssiges Gesamtkonzept einzubinden.
Stadtplaner verfügen über den notwendigen Sachverstand, um die erforderlichen, ergebnisoffenen Voruntersuchungen zu Altstadtentwicklung, Einzelhandel und Verkehr zu erstellen. Auf Neutralität bedacht prüfen sie die grundsätzliche Eignung von Standorten oder Gebäuden und erstellen auf diesen Grundlagen einen Bauleitplan. Erst dann können konkrete Planungen erfolgen.
Das Rathaus von Hechingen ist kein Einzelfall. In der Nachkriegszeit wurden zahlreiche Kommunalbauten erstellt, bei denen heute immer öfter Wünsche nach Anpassung, Umbau oder auch Umnutzung laut werden. Ob es sich um Bauwerke der traditionellen Moderne handelt, wie der Schmitthenner-Bau aus den 1950er Jahren, oder des Funktionalismus´, wie das kürzlich diskutierte Rathaus von Reutlingen aus den 1960er Jahren: sie alle bedürfen einer der konkreten Situation angemessenen Behandlung.