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Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Der Klimawandel macht sich trotz Anstrengungen im Klimaschutz immer stärker bemerkbar. Hitzewellen mit heißen Tagen und tropischen Nächten sowie Starkregen- und Hochwasserereignisse nehmen zu und wirken sich bereits heute negativ auf die Wohn- und Arbeitsbedingungen in den Städten aus. Von daher stehen Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Architektinnen und Architekten in der Verantwortung, vorbeugend mit Klimaanpassungskonzepten und Maßnahmen auf den Klimawandel zu reagieren.
Thematischer Schwerpunkt des Seminars sind planerische Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit zunehmenden Hitzebelastungen in der Stadt. Maßnahmen der Grünen Stadt (mehr Grünanteil), Blauen Stadt (mehr Wasser in der Stadt), Grauen Stadt (mehr Verschattung) und Weißen Stadt (Abstrahlung durch Albedo-Effekt) werden beispielhaft vorgestellt. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie die vorhandenen Planungsinstrumente für die Umsetzung der Klimaanpassungsziele genutzt werden können. Dazu werden Anwendungsbeispiele aus einzelnen Städten herangezogen. Die Betrachtung richtet sich auf alle räumlichen Maßstabsebenen von der Gesamtstadt bis zum Stadtquartier.
Das Seminar ist als Grundlagenseminar konzipiert, es wird also ein Überblick zu den Folgen des Klimawandels für die Städte sowie zu Klimaanpassungskonzepten gegeben.
Folgende Aspekte zur Klimaanpassung werden behandelt:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 24.02.2023. Allgemeine Informationen zu den Onlineangeboten des IFBau finden Sie unter Online-Seminare.
Ergänzend zu den Dozierenden steht Ihnen bei allen IFBau Online-Seminaren eine moderierende Ansprechperson zur Verfügung. Neben der Moderation von Fragen aus Chat und Diskussionsrunden beantwortet diese auch technische und organisatorische Fragestellungen.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu den jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen direkt an die angegebenen Veranstalter bzw. Kontaktpersonen.
Nach Abschnitt 1 Ziffer 2 der Berufsordnung sind Kammermitglieder zur ständigen Fort-und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Was dies konkret bedeutet, regelt seit 1. Juni 2013 die Fort- und Weiterbildungsordnung.