Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß §§ 136 bis 164b BauGB ist seit vielen Jahrzehnten ein bewährtes Instrumentarium des Besonderen Städtebaurechts und gibt Städten und Gemeinden die Möglichkeit, besonderen städtebaulichen Problemlagen zu begegnen. Das Sanierungsrecht gewährt den Kommunen zeitlich und räumlich begrenzte Eingriffsrechte, um die Sanierungsziele im Sinne des Allgemeinwohls zügig zu erreichen. Hinzu kommen in Sanierungsgebieten zusätzliche Investitionsanreize für private Eigentümer in Form von Abschreibungen nach dem Einkommenssteuergesetz.
Die beiden Referenten geben aus juristischer und praxisnaher Sicht einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten und Fallstricke des Sanierungsrechts. Die Beispiele aus der Praxis beziehen sich auf Anwendungsfälle in Baden-Württemberg.
Wesentliche Seminarinhalte sind:
Das Seminar richtet sich an Stadtplaner:innen sowie Architekt:innen, die in ihrer Praxis mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in Kombination mit der Städtebauförderung zu tun haben.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu den jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen direkt an die angegebenen Veranstalter bzw. Kontaktpersonen.
Nach Abschnitt 1 Ziffer 2 der Berufsordnung sind Kammermitglieder zur ständigen Fort-und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Was dies konkret bedeutet, regelt seit 1. Juni 2013 die Fort- und Weiterbildungsordnung.