Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Immer mehr Frauen gehen in Führung, bringen ihre Kompetenzen ein, gestalten mit und übernehmen Verantwortung. Einfach ist es als Frau immer noch nicht, Führungsverantwortung zu übernehmen: Bringen Sie neben Ihrem Kommunikations- und Kooperationsvermögen auch genügend Standing mit? Sind Sie belastbar? Können Sie Entscheidungen zielsicher treffen und auch durchziehen? Sind Sie klar in der Kommunikation und zeigen Sie genügend Rückgrat? Sind Sie in der Lage, ein Team zusammenzubringen, anzuleiten und im Zweifel durchzugreifen?
Um noch sicherer in Führungsfragen zu werden, geht es in diesem Frauen-Seminar um die (individuelle) Reflexion von konstruktivem Führungsverhalten und effektiver Entscheidungsfindung. Es erwarten Sie theoretische Inputs, Auftrittsübungen mit Feedback, Erfahrungsaustausch zu Führungsaspekten, Ausprobieren besonderer Gesprächssituationen und kollegiale Beratung zu individuellen Fragestellungen.
Inhalte:
Das Seminar richtet sich an Stadt- und Landschaftplanerinnen sowie Architektinnen in Führungsverantwortung und solche, die in Führung gehen wollen.
ESF-Plus Fachkursförderung Für diese Veranstaltung erhält das IFBau Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Teilnehmende können eine Preisermäßigung in Höhe von 30%, bei 55+ von 70% erhalten, sofern bestimmte, personenbezogene Voraussetzungen erfüllt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter ESF-Fachkursförderung. Diese Kooperationsveranstaltung ist eine von zahlreichen bundesweit stattfindenden Veranstaltungen im Rahmen des WIA Festivals, welches in der Zeit vom 19. - 29. Juni 2025 die Leistungen von Planerinnen sowie das Thema Diversität in der Baukultur beleuchtet. Festival-Programm
ESF-Förderung ist möglich.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu den jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen direkt an die angegebenen Veranstalter bzw. Kontaktpersonen.
Nach Abschnitt 1 Ziffer 2 der Berufsordnung sind Kammermitglieder zur ständigen Fort-und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Was dies konkret bedeutet, regelt seit 1. Juni 2013 die Fort- und Weiterbildungsordnung.