Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Das Modul Grundlagen und Praxisbeispiele richtet sich an Architekten, Stadtplaner und weitere Akteure, die sich mit der Realisierung von Einzel- oder Quartiersprojekten mit Baugemeinschaften bereits befassen oder befassen wollen. Es stellt einen systematischen Überblick über die spezifischen Fragestellungen von Baugemeinschaftsprojekten vor und gibt einen umfassenden Ausblick über die Vielfältigkeit von Baugemeinschaftsprojekten und -quartieren.
Gerade zu Beginn der Projektentwicklung werden durch Entscheidungen Rahmenbedingungen hergestellt, die später maßgeblich den Erfolg des Projektes bestimmen. Bei der Umsetzung mancher Baugemeinschaftsprojekte gleicht keine Wohnung in Grundriss und Ausstattung der anderen. Um diese Komplexität erfolgreich abwickeln zu können, wird ein Projektrahmen fixiert, innerhalb dessen entschieden werden kann. Die Planung und Realisierung erfordern insbesondere in den Bereichen des Innenausbaus und der Haustechnik eine strukturierte Vorgehensweise, die der geforderten Individualität und der notwendigen Kostenverrechnung gerecht wird.
Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Möglichkeiten vorgestellt, Projekte erfolgreich zu entwickeln und zu realisieren.Inhalte:
Förderung ESF-Plus FachkursförderungFür die Seminarreihe erhält das IFBau Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Teilnehmende können eine Preisermäßigung in Höhe von 30%, bei 55+ von 70% erhalten, sofern bestimmte, personenbezogene Voraussetzungen erfüllt werden.Weitere Informationen erhalten Sie unter ESF-Fachkursförderung.
ESF-Förderung ist möglich.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu den jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen direkt an die angegebenen Veranstalter bzw. Kontaktpersonen.
Nach Abschnitt 1 Ziffer 2 der Berufsordnung sind Kammermitglieder zur ständigen Fort-und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Was dies konkret bedeutet, regelt seit 1. Juni 2013 die Fort- und Weiterbildungsordnung.