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Die neue Bundesregierung hat sich entschieden, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einer ersten Novelle zu unterziehen. Diese ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.
Wesentliche Neuerung ist, dass die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude nochmals um rund 25 Prozent gegenüber dem bisherigen Standard verschärft werden, sodass offiziell von einem Effizienzhaus 55 gesprochen wird. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz werden indes nicht angepasst.
Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
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Ein hochkarätig besetztes Fachseminar widmet sich dem Thema "Zukunftsraum Schule" mit Impulsvorträgen und interaktiven Workshops.
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