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Brandschutz bei Sonderbauten | 265100
Überblick und neue Vorschriften
Brandschutz spielt bei Sonderbauten von der Gesamtplanung bis ins Detail eine wichtige Rolle in Planung und Ausführung. Damit Sie in Funktion und Gestaltung anspruchsvolle Vorhaben planen oder auch „nur“ beurteilen können, benötigen Sie umfangreiche rechtliche und technische Kenntnisse des vorbeugenden und des anlagentechnischen Brandschutzes. Insbesondere müssen Sie die jeweils zu erreichenden Schutzziele kennen und grundsätzliche Optionen zu deren Erreichung abwägen können. Zentrale Vorschriften sind dabei §38 LBO und die Sonderbauverordnungen für Versammlungs- und Verkaufsstätten.
Zudem benötigen Sie geeignete Denkansätze für die Anwendung dieser Kenntnisse, die Ihnen in dieser Veranstaltung an Beispielen erläutert werden. Dabei geht es um verschiedene Sonderbauten: Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten, Schulen, Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen.
Teilnehmende werden gebeten, möglichst folgende Vorschriftentexte zur Veranstaltung mitzubringen
(als Ausdruck aus dem Internet unter www.mlw.baden-wuerttemberg.de, in Buchform oder gerne auch digital auf dem Laptop):
- LBO Baden-Württemberg (i.d.F. vom 20.11.2023)
- Versammlungsstättenverordnung (i.d.F. vom 21.12.2021)
- Verkaufsstättenverordnung (i.d.F. vom 21.12.2021)
- Industriebau-Richtline (i.d.F. vom 28.12.2022)
- Hinweise über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern (i.d.F. vom 26.04.2007)
- VwV Technische Baubestimmungen Teil A2 mit Anlagen (i.d.F. vom 11.07.2024)
Neben Architekt:innen richtet sich das Seminar auch an Leiter:innen und Mitarbeiter:innen von Baurechtsbehörden und Hochbauämtern, Bauverständige, Fachplaner:innen, Rechtsanwält:innen, Betreiber:innen von Sonderbauten, Feuerwehrangehörige mit Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz und Personen, die im Gebäudemanagement tätig sind.
ESF-Plus Fachkursförderung
Für diese Veranstaltung erhält das Institut Fortbildung Bau Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Teilnehmende können eine Preisermäßigung in Höhe von derzeit 45% erhalten, sofern bestimmte, personenbezogene Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Förderbedingungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weitere Informationen erhalten Sie unter ESF-Fachkursförderung.
Referent:in
- Dipl.-Ing. Bernd Gammerl, Reg.-Baumeister, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, Stuttgart

