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Schäden an Gebäuden Modul 1 - Grundlagen der Sachverständigentätigkeit | 268701
Modul 1 von 4 des berufsbegleitenden Qualifizierungsprogramms Sachverständige/r im Bauwesen im Fachgebiet Schäden an Gebäuden
Sachverständige im Bauwesen erstellen Gutachten für gerichtliche und außergerichtliche Streitfälle, beraten zu Bauleistungen und überwachen die Qualität während der Bauausführung. Die berufsbegleitende Qualifizierung ist modular aufgebaut und muss in einer festgelegten chronologischen Reihenfolge durchlaufen werden. Modul 1 führt in das Sachverständigenwesen ein und vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Gutachtenerstellung, zum öffentlichen und privaten Baurecht sowie zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Neben einem Überblick über Bauprodukte und deren Eigenschaften werden auch maßgebende bautechnische Aspekte behandelt. Die Inhalte legen das Fundament für eine sachverständige Beurteilung von Bauschäden.
Inhalte
Einführung in das Sachverständigenwesen / Öffentliches Recht und Privatrecht / Vertragsordnung für Bauleistungen / Grundbau und Bodenmechanik / Wärme- und Tauwasserschutz / Schallschutz / Gutachtenerstellung 1: Aufbau und Form eines Gutachtens / Der Ortstermin / Schadstoffe in der Gebäudesubstanz / Bauprodukte / Bauteilverformungen und Rissbildung
Methoden
Effektives, praxisnahes Lernen durch ein breites Methodenspektrum – ergänzt durch eine benutzerfreundliche Lernplattform zur flexiblen Vertiefung und Lernstandskontrolle in Form von Online-Quiz.
Termine (i.d.R. freitags 10 – 17:30 Uhr / samstags 9 – 16:30 Uhr)
- 22./23./24. Oktober 2026
- 20./21. November 2026
- 11./12. Dezember 2026
- 29./30. Januar 2027
- 26./27. Februar 2027
Dozentinnen und Dozenten
Dipl.-Ing. Maria Dilanas LL.M., ö.b.u.v. SV; Dipl.-Ing. Martin Kessel; Dr.-Ing. Annette Lächler; RA Karsten Meurer, Prof. Dr.-Ing. Harald S. Müller ö.b.u.v. SV, Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz ö.b.u.v. SV, RA Volker Schlehe, Ulrich Schröder, Vors. Richter OLG, Dipl.-Ing. Ulrich Steinert ö.b.u.v. SV, Dipl.-Ing. Helmut Stötzler ö.b.u.v. SV, Prof. Dr.-Ing. Sylvia Stürmer
Abschluss Teilnahmebescheinigung
Qualifizierte Teilnahmebescheinigung: mindestens 80%ige Absolvierung. Die qualifizierte Teilnahmebescheinigung des Moduls 1 ist Voraussetzung für eine Teilnahme an den weiteren Modulen.
Voraussetzung IFBau-Zertifikat und Prüfung zu Erwerb des Hochschulzertifikats
Der erfolgreiche Abschluss des Moduls 1 ist eine der Voraussetzungen für das IFBau-Zertifikat über die gesamte Qualifizierung (Module 1 bis 4), das für die Zulassung zur fakultative Abschlussprüfung des Lehrgangs Schäden an Gebäuden einzureichen ist.
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Kooperation mit der INGBW
Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg erhalten den Preis für Kammermitglieder. Bitte geben Sie dazu bei der Anmeldung Ihre Mitgliedsnummer an.
34 Fortbildungspunkte INGBW
Teilnahmevoraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium in Architektur, Bauingenieurwesen oder in einem fachlich vergleichbaren ingenieurwissenschaftlichen Studiengang sowie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss.
Hinweis zur Anmeldung
Ihre Anmeldung gilt zunächst vorbehaltlich und wird erst nach positiver Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen verbindlich. Bitte senden Sie dazu mit Ihrer Anmeldung - sofern noch nicht geschehen - das
Formular Stammdatenabfrage per E-Mail an katrin.hoenig@ifbau.de.
Für die Reihenfolge der Platzvergabe ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem sowohl Ihre Anmeldung über die Homepage als auch das vollständig ausgefüllte Formular zur Stammdatenabfrage eingegangen sind.
ESF-Plus Fachkursförderung
Für dieses Modul erhält das Institut Fortbildung Bau Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Teilnehmende können eine Preisermäßigung in Höhe von derzeit 45% erhalten, sofern bestimmte, personenbezogene Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zum Zeitpunkt des Modulbeginns geltenden Förderbedingungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weitere Informationen erhalten Sie unter ESF-Fachkursförderung.

