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Das baden-württembergische Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet, welche die Vergabe von Aufträgen durch kommunale Auftraggeber im Unterschwellenbereich regelt.
Im Wesentlichen handelt es sich um die Erhöhung der Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch kommunale Auftraggeber. Bereits zum 01.10.2024 erfolgte die Erhöhung der Wertgrenzen in der für den Landesbereich geltenden Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung; vgl. Erhöhung der Wertgrenzen der „VwV Beschaffung“ ab Oktober 2024 (Unterschwellenvergabe durch die Landesverwaltung): AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg Da die VergabeVwV in Teilen auf die VwV Beschaffung verweist, bestand hierhingehend Anpassungsbedarf. Im Übrigen sind lediglich gesetzestechnische und redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.
Ziffer 3.3 betrifft die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Die geänderten Wertgrenzen lauten nunmehr wie folgt (ohne Umsatzsteuer):
Vergabeverfahren
Alte Wertgrenze (Kommunen)
Neue Wertgrenze (Kommunen)
zum Vergleich - Wertgrenzen der VwV Beschaffung (Landesverwaltung
Liefer- und Dienstleistungen
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
221.000 €
Verhandlungsvergabe
100.000 €
Direktauftrag
10.000 €
Die Festsetzung der Wertgrenzen ist bis zum 1. Oktober 2027 befristet.
Die Novellierung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg vom 30.12.2024 bekannt gemacht worden und am 01.01.2025 in Kraft getreten.
Den Regelungstext der VergabeVwV finden Sie hier