Der Aufruf richtet sich an Städte, die mit neuartigen strategischen Ansätzen ihre Konzepte und Planungsprozesse sowie deren Umsetzung erneuern und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort verbessern. Grundbedingung für alle Bewerbungen ist, dass durch die Projekte neue Impulse für die Stadtentwicklung und das soziale Miteinander in der Stadt entstehen.
Insbesondere die folgenden weiteren Aspekte sollen in den Projekten berücksichtigt werden:
Strategische Betrachtung des Themas Integration in der Stadtentwicklung
Gesamtstädtische Perspektive, stadtgesellschaftliche Diskurse unter Einbeziehung möglichst großer Teile der Bürgerschaft
Formulierung und Durchführung erster Umsetzungsschritte
Erprobung innovativer Formate bei Konzepterarbeitung, Partizipation der Bürgerschaft und in der Umsetzung vor Ort
Gemeinsame Konzeption und Durchführung mit stadtgesellschaftlichen Partnern
Es können bis zu 50 % der Projektkosten in Form von Bundeszuwendungen gefördert werden, die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 100.000 € je Projekt, verteilt auf die Jahre 2017 (28 %), 2018 (44 %) und 2019 (28 %).
Einsendeschluss für Projektvorschläge ist der 31.05.2016.