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      Digitaler Bauantrag

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      Bauantragsverfahren BW
      Digitaler Bauantrag

      Zum Jahresende 2021 ist die Übergangsfrist für den analogen Bauantrag ausgelaufen. Seit 1. Januar 2022 ist der digitale Bauantrag die Regel. Die Antragstellung kann für viele Baurechtsbehörden über service-bw.de erfolgen.

      Einige Kommunen wie die Landeshauptstadt Stuttgart geben verbindliche Datenstrukturen und Übertragungswege vor.

      In Baden-Württemberg ist es bereits seit 1. August 2019 grundsätzlich zulässig, Bauanträge komplett digital zu stellen und die Bauvorlagen und Anträge online einzureichen. Damit war auch die Verpflichtung zur Unterzeichnung von Bauanträgen und Bauzeichnungen entfallen. Laut Übergangsvorschrift in § 77 LBO konnte die zuständige Behörde bis zum 31. Dezember 2021 abweichend verlangen, dass elektronisch eingereichte Dokumente in Schriftform nachzureichen sind. Seit Jahresbeginn 2022 können die Baurechtsbehörden bei einem digital eingereichten Antrag nun nicht mehr verlangen, dass ein zusätzlicher Papier-Antrag ggf. mit Unterschriften eingereicht wird.

      Die LBO-Novelle von 2019 ließ zunächst offen, in welcher Form die Bauanträge einzureichen sind: "Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzureichen." (§ 53 Abs. 2 LBO) Mit der seit 1. Oktober 2020 gültigen Fassung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung LBO-VVO wurden die Anforderungen an den digitalen Bauantrag weiter konkretisiert. (§ 3 Abs. 3 und 4 LBO-VVO):

      • "Werden Bauvorlagen elektronisch in Textform eingereicht, sind sie in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln. Die Baurechtsbehörde kann andere dauerhaft archivierbare Dateiformate, die Inhalte zuverlässig wiedergeben und keine externen Inhalte einbeziehen, zulassen sowie Übermittlungswege und Dateistrukturen vorgeben.
      • Bauzeichnungen nach § 6 und sonstige grafische Darstellungen entsprechen der Textform."

      Das vorgegebene Datenformat lässt sich in aller Regel unabhängig von den unterschiedlichen verwendeten Programmen und Softwareanwendungen der Planungsbüros problemlos erzeugen, so dass die Baurechtbehörden von einem einheitlichen zu bearbeitenden Datenformat ausgehen können. Andere Dateiformate müssten mit der Behörde abgestimmt und von dieser zugelassen werden. Der Übertragungsweg sowie eventuell gewünschte Datenstrukturen sind von den Behörden festzulegen bzw. vorzugeben, wobei im einfachsten Fall die Einreichung per E-Mail als Anhang erfolgen könnte.

      Mit der LBO-Novelle 2019 ist auch das Erfordernis der Unterschrift auf Bauantrag, Bauvorlagen und einzureichenden Unterlagen entfallen: die Dokumente sind lediglich „in Textform“ einzureichen, was mit einer einfachen, archivfähigen pdf-Datei möglich ist. Eien elektronische Signatur oder ähnliches ist nicht notwendig. Entsprechend wurden auch in der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung alle Regelungen zur Unterschrift gestrichen.

      Antragstellung über service.bw.de

      Das Land Baden-Württemberg bietet allerdings über www.service-bw.de ein einheitliches Eingabeportal, an das sich die Behörden bzw. Verwaltungen anschließen können. Eine ganze Reihe Baurechtsbehörden, insbesondere der größeren Kommunen hat dies bereits im Jahr 2021 umgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass ab Jahresbeginn 2022 dies für viele Baurechtsbehörden zum Regelweg wird.

      Vom Bauantrag bis zu Richtfest - Onlineverfahren über service-bw

      Der Dienstleister für diese Funktion im Service-BW-Portal bietet hier eine Anleitung "Bauanträge einreichen"

      Zu den so verfahrenden Kommunen gehört beispielsweise die Landeshauptstadt Stuttgart. Diese informiert detailliert zum Verfahren und gibt verbindliche Dateistrukturen vor. Nur in begründeten Einzelfällen können nach vorheriger Absprache mit dem Baurechtsamt bis zum 30. Juni 2022 noch analoge Anträge und Bauvorlagen eingereicht werden.

      Digitaler Bauantrag bei der Landeshauptstadt Stuttgart

      Hintergrund: Onlinezugangsgesetz

      Das Onlinezugangsgesetz (OZG) als übergeordnetes Bundesrecht verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 auch digital anzubieten. Jede öffentliche Verwaltungsleistung muss daher auch barriere- und medienbruchfrei digital nutzbar sein. Der Bauantrag ist eine der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen.

      In Baden-Württemberg ist seit Mai 2021 ein digitalisiertes Bauantragsverfahren über das Online-Verwaltungsportal service-bw verfügbar. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat mit dem IT-Dienstleister Komm.ONE den digitalen Bauantrag im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und der Kommunalen Landesverbände entwickelt. Als Orientierungshilfe diente auch die E-Government-Vereinbarung des Landes.

      „Mit der Digitalisierung des Bauantrags ist die erste Stufe zum digitalen Bauamt in Baden-Württemberg abgeschlossen. Insgesamt wurden im Jahr 2020 mehr als 45.000 Wohnungen auf analogem Weg genehmigt. Durch den digitalen Bauantrag kann die Antragsbearbeitung maßgeblich beschleunigt werden.“ (Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut Pressemitteilung)

      Voraussetzung ist, dass die zuständige Baurechtsbehörde den Online-Antrag dort kostenfrei aktiviert. Der digitale Bauantrag orientiert sich am bisherigen Formblatt und übernimmt die bekannten Gliederungsebenen. Die Antragsteller:innen werden mithilfe ergänzender Hinweise durch den Antragsprozess geführt.

      20.01.2023

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