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Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat am 5. Februar 2025 eine neue Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen, die im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg vom 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde. Diese neue VwV TB BW ist seit 1. März 2025 gültig und löst die bisherige, am 1. August 2024 in Kraft getretene Fassung ab.
Gemäß § 3 Absatz 1 LBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und die baulichen Anlagen zweckentsprechend ohne Missstände genutzt werden können. Die neue Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen konkretisiert diese Grundanforderungen an bauliche Anlagen und deren Bauprodukte und Bauarten und umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen sowie zum Brandschutz, zum Wärmeschutz, zum Schallschutz, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zu den Planungsgrundlagen. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen zu beachten. Von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden.
Ermächtigungsgrundlage für die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift ist der in die LBO eingefügte § 73 a. Die VwV TB basiert auf dem Muster einer Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (MVV TB), das vom DIBt nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Baurechtsbehörden der Länder veröffentlicht wird. Die Überführung der MVV TB in die VwV TB erfolgte durch Anpassung des Musterdokuments an die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie technische Richtlinien des Landes Baden-Württemberg.
Die aktuelle VwV TB BW 2025 basiert auf dem „Muster einer Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe 2024/1 (Ausgabe: Amtliche Mitteilungen 2024/2 28. August 2024), das vom Deutschen Institut für Bautechnik veröffentlicht wurde. Es gilt der Grundsatz, dass nur solche Inhalte in die MVV TB als Technische Baubestimmungen aufgenommen werden, die zur Erfüllung der Anforderungen der Landesbauordnungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind.
Bei den landesrechtlichen Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um die notwendigen redaktionellen Anpassungen der Texte, z.B. um die Änderung der Bezüge zu den Paragrafen der Landesbauordnung (LBO statt MBO). Außerdem wurden die Verweise auf die Anhänge der MVV-TB mit der jeweiligen Veröffentlichungsfassung datiert, entweder aus Ausgabe 2024/1 (Anhänge 1 bis 3, 5, 8 bis 17) bzw. Ausgabe 2023/1; (Anhänge 4 und 6). Insgesamt handelt es sich bei den Änderungen im Wesentlichen lediglich um einige Aktualisierungen von Normenfassungen und Richtlinien, beispielsweise im Bereich Standsicherheit bei Nationalen Anhängen zu den Eurocodes, oder textliche Präzisierungen bei den allgemeinen Hinweisen und Anlagen zu den Technischen Baubestimmungen.
Weitere Informationen dazu sowie die gesamte VwV TB in unseremMerkblatt 611: VwV-TB-2025 mit einführenden Erläuterungen und dem Text der VwV TB BW vom 5. Februar 2025
Die Anhänge der MVV-TB, als inhaltlich Bestandteil der VwV TB 2025, sind über die jeweilige MVV-TB beim Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu beziehen:
Neben der angepassten und ergänzten Übernahme der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen als VwV TB BW wurden 2023 auch vier Musterrichtlinien der Bauministerkonferenz für Baden-Württemberg adaptiert und veröffentlicht:
Die Einführung der Holzbau-Richtlinie bietet neue Beurteilungsmöglichkeiten für feuerbeständige Holzbauweisen bzw. Holzbau in den Gebäudeklassen 4 und 5. Die ergänzende Aufnahme von Leitdetails als Anlage der VwV TB BW ist dabei grundsätzlich zu begrüßen. Im Sinne einer Positivliste ergibt sich so ein Regelkatalog für die Beurteilung von Holzbauweisen im Genehmigungsverfahren – elementar, da Bauen mit Holz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Gebäudebestand ist. Sofern Bauteile und Anschlüsse den Regelungen der Holzbau-Richtlinie unter Beachtung der Anlage A 2.2/BW2 der VwV TB und Berücksichtigung der Leitdetails im Anhang zu dieser Anlage entsprechen, sind keine Anwendbarkeitsnachweise erforderlich.
Den jeweils aktuellen Text der gültigen Landesbauordnung mit kurzer Einführung und Erläuterung der Änderungen erhalten Sie als Merkblatt der AKBW im pdf-Format
DIN 18065:2020-08 hat die bisherige Fassung der "Treppenplanungsnorm" ersetzt. In dieser Norm sind auch Aussagen zum Krankentransport enthalten. Nach Mitglieder-Login finden Kammermitglieder hier dazu weitere Informationen.
Bauantrag und Kenntnisgabeverfahren, Bau- und Planungsrecht: Aktuelle Vorschriften aus Bund und Land sowie Vordrucke als Formular beim als oberste Baurechtsbehörde zuständigen Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zum download
als AKBW-Merkblatt Nr. 611 VwV-TB-2025 mit einführenden Erläuterungen und dem Text der VwV TB BW vom 5. Februar 2025