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Mit der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)", als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, hat die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Die BEG ersetzt unter anderem das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude hat eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen:
Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft BAFA gestartet. Die BEG NWG und BEG WG mit Zuschuss- und Kreditvariante sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Bis zum diesem Datum können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" bei der KfW gestellt werden. Ab dem Jahr 2023 soll dann die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW erfolgen.