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Um die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen muss auch der Gebäudebestand in den Fokus genommen werden und insbesondere auch dort der Energieverbrauch gesenkt werden. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat daher für neue und innovative Ansätze bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden ein spezielles Förderprogramm aufgelegt. Seit Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt am 27. Februar 2019 unterstützt das Umweltministerium Projekte zur seriellen Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden war, mit insgesamt drei Millionen Euro.
Mit dem Förderprogramm soll einerseits die Sanierungsquote angehoben werden und andererseits ein möglichst hoher Energieeffizienzstandard durch qualitativ hochwertige Sanierung von Wohngebäuden mit industriell vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen erreicht werden. Durch deren Montage an Wohngebäuden können auch die Bau- bzw. Sanierungszeiten verkürzt werden.
Das Programm „Serielle Sanierung“ richtet sich an alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die Wohngebäude seriell sanieren möchten, wie zum Beispiel Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer oder Betreiber von Wohnheimen, Bauträger, Privatpersonen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber. Die zu sanierenden Wohngebäude müssen sich in Baden-Württemberg befinden.
Dabei werden die Herstellung und der Einbau der Bauteile (Außenwand, Dach, Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Außentüren), die Dämmung der Kellerdecke, technische Anlagen, Monitoringsysteme und Lüftungskonzepte gefördert. Die Höhe der maximalen Zuwendung pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche ist gestaffelt nach Projektbeginn und erzieltem Sanierungsstandard mit einer Spanne von 30 Euro/m² für Einzelmaßnahmen Dach ab 2021 bis 220 Euro/m² für eine 2019/2020 beginnende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 oder besser. Die Beihilfe ist auf 40 Prozent der beihilfefähigen Kosten begrenzt und beträgt höchstens 500.000 Euro pro Projekt.
Anträge sind mit den dort erhältlichen Formularen und erforderlichen Anlagen beim Projektträger Karlsruhe – Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP) einzureichen:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Projektträger Karlsruhe – Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)Hermann-von-Helmholtz-Platz 176344 Eggenstein-Leopoldshafen0721 608-23670bwp@ptka.kit.eduhttps://www.ptka.kit.edu/serielles-sanieren.html
Förderprogramm „Serielle Sanierung von Wohngebäuden“
Infoveranstaltungam Dienstag, 2. April, 14:00 bis 16:00 Uhr, 70173 Stuttgart, Willy-Brandt-Straße 41, Umweltministerium, Konferenzsaal IIUm Anmeldung bis Mittwoch, 20. März, wird gebeten:vorzimmer6 spamgeschützt @ spamgeschützt um.bwl.de