Deinen Abschluss hast du gepackt und jetzt willst du Architekt, Architektin beziehungsweise Stadtplaner oder Stadtplanerin werden? Lass dich dafür als Junior-Architekt:in bzw. Junior-Stadtplaner:in (JunAS, ehem. Architekt:in oder Stadtplaner:in im Praktikum, AiP/SiP) eintragen und schon kann es losgehen. Nach zweijähriger Junior-Zeit (im Falle einer Vollzeittätigkeit) darfst du anschließend einen Antrag auf Vollmitgliedschaft stellen und schließlich die geschützte Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in und Stadplaner:in führen. Mehr grundsätzliche Informationen findest du im Leitfaden Junior-Architekt:innen bzw. Junior-Stadtplanerinnen (Merkblatt 460; Hinweis: das Merkblatt wurde noch nicht an die neue Berufsbezeichnung angepasst).
Informationen für Sonderfälle
Wenn du dich als Architekt:in und Stadtplaner:in eintragen lassen möchtest, kannst du deine Zeit als Junior:in in beiden Fachrichtungen gleichzeitig absolvieren. Hierdurch kann sie sich auf 3 statt 4 Jahre verkürzen.
Neben der zweijährigen Berufspraxis ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung für die Eintragung. Das Hochschulstudium muss nicht zwingend konsekutiven, also aufeinander aufbauend sein. Wenn du mindestens 240 ECTS in mehr als einer Fachrichtung gesammelt hast, kommt eine Eintragung in zwei Fachrichtungen in Frage.
Besonders häufig gibt es das Phänomen konversiver Studiengänge bei der Stadtplanung. Für interessierte Stadtplanerinnen und Stadtplaner mit nicht aufeinander aufbauenden Studiengängen gibt es das Merkblatt 360 mit weiterführenden Informationen.
Warum eine Mitgliedschaft als Junior-Architekt:in oder Junior-Stadtplaner:in?
Mit einer Mitgliedschaft während deiner Junior:innen-Zeit profitierst du schon von den Leistungen der Kammer, obwohl deine Ausbildung als Architekt:in oder Stadtplaner:in noch nicht abgeschlossen ist.
- Du kannst an Fortbildungsveranstaltung unseres hauseigenen Fortbildungsinstituts eigens für Junior-Architekt:innen und Junior-Stadtplaner:innen teilnehmen
- Alle Beratungsleistungen der Kammer stehen dir zur Verfügung (Technikberatung, Rechtsberatung, Gehaltsumfragen und Gehaltstarifempfehlungen, und und und)
- Der Weg zu deiner Vollmitgliedschaft ist einfacher
- Unsere Kleinanzeigen können dir bei der Jobsuche helfen
- Mitgliedschaft im Versorgungswerk
Viele Vorteile der Mitgliedschaft auf einen Blick. Und das zu einem Beitrag von 62 € pro Jahr.
Die Junior-Architekt:innen und Junior-Stadtplaner:innen sind sowohl im Landesvorstand als auch in der Landesvertretererversammlung (LVV) vertreten. Das Netzwerk informiert Absolvent:innen, organisiert Events und ist Ansprechpartner für alle Junior-Mitglieder und Büros. Melde dich gerne!
Das IFBau bietet für Junior-Mitglieder ein umfangreiches Seminarprogramm, das nach Inhalt und Art der Themenvermittlung besonders für die Belange von Berufsanfänger:innen geeignet ist.