XPlanung für Bauleitpläne
Übergangsfrist endet Anfang 2023
Damit Geodaten von Verwaltungen und Politik auch über Grenzen hinweg einheitlich nutzbar und zugänglich sind, sind Kommunen aufgrund der sogenannten Inspire-Richtline der EU gesetzlich dazu verpflichtet, Bauleitpläne im XPlan-Format bereitzustellen. Standard ist dabei die XPlanung. Sie wird immer häufiger Bestandteil bei der Beauftragung von Stadtplanungs- und Architekturbüros werden. Um konkurrenzfähig zu bleiben, sollten jene sich mit dem Thema XPlanung auseinandersetzen. Darüber, was der neue Standard für den Berufsstand bedeutet, haben sich die AKBW-Strategiegruppe Stadt | Land und die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL mit Stadtplanungsbüros und Verwaltungen ausgetauscht.