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    Bauturbo: Mehr Tempo oder nur mehr Debatte?

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    KT Landesentwicklung
    Bauturbo: Mehr Tempo oder nur mehr Debatte?

    Ende 2025 trat der Bauturbo bundesweit in Kraft: Dort, wo es möglich ist, soll durch Aufstockung, Nachverdichtung und Umnutzung schneller Wohnraum entstehen. Nach einem Jahr Erprobung des Instruments zur Wohnraumschaffung fragte das Kompetenzteam Landesentwicklung der AKBW: Wie sind die praktischen Erfahrungen und wie verändert der Bauturbo die Arbeit von Stadtplanung und Verwaltung – insbesondere hinsichtlich der Qualitätssicherung? Im Rahmen eines „Bau-KULTUR-Turbo“-Hearings am 5. Oktober 2026 tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter aus kleinen, mittleren und großen Kommunen intensiv aus.

    Nach der Begrüßung des Kammerpräsidenten Markus Müller stellten zwei Impulsreferate Chancen und Vorteile, Risiken und Herausforderungen des neuen Instruments dar. Städtebauliche Beurteilungen würden auf das Baugenehmigungsverfahren verlagert, erklärte Christian Storch. Das schränke die Ausgleichsmöglichkeiten zwischen öffentlichen und privaten Belangen ein, die wesentlicher Teil von Bebauungsplanverfahren sind, und erfordere innerhalb der Verwaltung einen erhöhten Abstimmungsbedarf der Fachbelange. Gleichzeitig könne die damit einhergehende Verantwortung der Verwaltung und der Austausch auch positiv sein. Zudem biete der Bauturbo Flexibilität, neue Freiheit, lasse Experimente zu, ermögliche eine zeitgemäße Interpretation und könne Innenentwicklung voranbringen. Vorausschauende Kommunen legten Kriterien und Gebiete für den Bauturbo fest, seien gut vorbereitet und könnten den Bauturbo schnell zünden, so Prof. Mario Flammann.

    Deutlich wurde auch: Jede Kommune geht individuell an die Anwendung des Bauturbos heran. Große Kommunen sind gut mit Expertise in Stadtplanungsämtern ausgestattet. Hier steht und fällt das Gelingen des Bauturbos mit dem Zusammenspiel von Baurechtsbehörde und Stadtplanungsamt. Insbesondere kleinere Kommunen könnten aber von den Instrumenten (mobiler) Gestaltungsbeirat oder Ortsentwicklungsbeirat profitieren, sodass es zu einem Bau-KULTUR-Turbo komme. Dieser Mehrwert ist jedoch teils noch nicht ausreichend bekannt.

    Die Empfehlung, frühzeitige Strategien und Weiterentwicklungsoptionen in Teilbereichen festzulegen, beherzigen nicht alle Kommunen. Hier ist besonders der Gemeinderat gefragt, der Leitlinien für die Gemeindeentwicklung erlassen kann. Oft scheuen gerade kleinere Kommunen diese Option und regeln den Bauturbo über Einzelfallentscheidungen – mit dem Risiko der Beliebigkeit und des fehlenden Qualitätsmaßstabs.

    Grundsätzlich war der Tenor zum Bauturbo im Hearing dennoch eher positiv: Das Instrument verlange den Baurechtsbehörden zwar mehr ab. Es gebe aber mehr Chancen als Risiken, beispielsweise die Förderung baukultureller Aspekte. Allerdings bedeute der Bauturbo nicht größtmögliche Freiheit: Bestehende Regelungen, Fachrecht und örtliche Bauvorschriften müssen eingehalten. Darüber hinaus können Kommunen den Bauturbo auch ablehnen.

    Albrecht Reuß, Vertreter der Stadtplanung im AKBW-Landesvorstand, plädierte dafür, das neue Instrument anzuwenden und die Chancen beim Experimentieren mit Prozessen, die neuen Freiheiten und das neue Rollenverständnis zu nutzen. Das sei aber mit dem Leitsatz „Mehr Dichte erfordert mehr Qualität“ zu verknüpfen. Gerade mit den Ortsentwicklungs- und den Gestaltungsbeiräten gebe die Kammer gute Hilfestellungen, um qualitätssichernde Prozesse zu gestalten.

    Ein weiteres Fazit aus dem Hearing: Der Bebauungsplan (B-Plan) ist nach wie vor ein wichtiges Instrument, um öffentliche und nachbarschaftliche Belange abzuwägen und verlässliche Rahmenbedingungen vorzugeben. Im Optimalfall sollte der „Bauturbo“ als Experimentierklausel – verzahnt mit dem vereinfachten B-Planverfahren – weiterentwickelt werden. Ein einfacheres Verfahren zur Aufhebung von B-Plänen beziehungsweise ein Ablaufdatum für Bebauungspläne ist längst fällig, um den sich wandelnden, gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen besser gerecht werden zu können.

    Welche Auswirkungen der Bauturbo auf die kommunale Planungshoheit hat, war ein weiterer Diskussionsschwerpunkt. Durch die Verknüpfung des Bauturbos mit städtebaulichen Verträgen ließen sich kommunale Steuerungsmöglichkeiten teilweise stärken beziehungsweise zurückgewinnen, so eine Einschätzung. Im Unterschied zu Vorhaben nach § 34 BauGB, bei denen das Einfügungsgebot genügt, eröffnet die vertragliche Ausgestaltung weiterreichende Einflussmöglichkeiten. Für städtebaulich bedeutsame oder kontrovers diskutierte Vorhaben sahen die Anwesenden mehrheitlich weiterhin den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als geeignetes Planungsinstrument an.

    Löst der Bauturbo wirklich das Wohnraumproblem? Das hinterfragten die am Hearingsteilnehmer:innen kritisch. Sehr viele Wohnraum-Vorhaben würden trotz erteilter Baugenehmigung, nicht realisiert, z. B. aus finanziellen Gründen.  Meinungsmache zum Bauturbo schwäche das Instrument des B-Plans mit der Konsequenz: „Das B-Plan-Verfahren kann ich mir sparen.“ Wirkliches Interesse an der Versorgung mit Wohnraum brauche eine gesamtheitliche Sichtweise unter Berücksichtigung von Infrastruktur, Freiraum und Mobilität. Deshalb sollten die städtebauliche Qualität und der Wert der Planung vorrangig im Fokus stehen.

    Martina Kirsch und das KT Landesentwicklung 

    14.10.2026
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