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Freitag, der 13. Juli, Haus der Architekten in Stuttgart: Das baden-württembergische Architektenparlament traf sich, um in einer Arbeitstagung über die Nachweispflicht der Fortbildung zu beraten sowie zum Meinungsaustausch über die Zukunft des Berufsstandes.
Zu Beginn blickte Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle auf die Diskussionen bei bzw. nach der Landesvertreterversammlung in Pforzheim zurück. Präsident Riehle hatte in seinem Impulsvortrag die Frage in den Raum gestellt, ob die Abgrenzung „freie“ und „baugewerbliche“ Tätigkeit noch zeitgemäß sei. Er betrachte es als seine wichtigste Aufgabe als Präsident, die „Marke Architekt“ zu stärken. Vorgeschlagen hatte er den Landesvertretern dazu, die Mitglieder im Einzelfall und ohne bürokratischen Aufwand entscheiden zu lassen, ob sie Aufträge als Freiberufler an der Seite eines partnerschaftlich agierenden Auftraggebers treuhänderisch abwickeln oder ein Projekt als Unternehmer selbst entwickeln und zu marktgängigen Preisen anbieten.
Bereits während der Landesvertreterversammlung wurde dieser Vorschlag lebhaft diskutiert, im Nachgang entstanden landauf, landab leidenschaftlich geführte Debatten – von der Hoffnung, so den Berufsstand den gewandelten Anforderungen des Marktes anzupassen, bis hin zur Sorge, auf diese Art den freien Beruf abzuschaffen. Während der Arbeitstagung waren wesentliche Argumente gegen eine Änderung, dass die Marke „freier Architekt“ in der derzeitigen Marktsituation gut laufe, dass die HOAI in Gefahr geraten könne, abgeschafft zu werden, und dass die Gesellschaft gerade jetzt die Dienste von „Treuhändern“ suchen würde. Pro Liberalisierung wurde argumentiert, dass der Berufsstand in die Lage versetzt werden müsse, den Wandel aufzugreifen und neue bzw. verloren gegangene Märkte zu erobern. Trotz aktuell guter Konjunktur müssten notwendige Änderungen des Architektengesetzes rechtzeitig eingeleitet werden, da letztlich der Gesetzgeber entscheide und dies Zeit in Anspruch nehme. Die Delegierten verständigten sich darauf, sich mit dem Thema weiter zu beschäftigen, Beschlüsse stünden aber frühestens 2013 an.
Das zweite Thema war, ob die Fortbildung, die ja per Berufsordnung für alle Mitglieder verpflichtend ist, künftig nachgewiesen werden soll. Bei der letzten Landesvertreterversammlung hatte die Präsidentin der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer dafür zwei wichtige Vorteile genannt: Für die Architekten und Stadtplaner sei die überprüfte Fortbildung zum einen eine Chance für die Zukunftssicherung und ein Marketinginstrument, zum anderen erleichtere sie in der berufspolitischen Lobbyarbeit die Diskussion um Privilegien, die der Berufsstand habe.
Auch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen habe 2005 die Nachweispflicht für Fortbildungen eingeführt, erläuterte deren Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann im Rahmen der Arbeitstagung. Allerdings kontrolliere man jährlich nur zehn Prozent der Mitglieder stichprobenartig. Die Regelung sei bei den Kolleginnen und Kollegen akzeptiert, nur ein ganz geringer Teil könne die geforderte Fortbildung nicht nachweisen, Tendenz sinkend.
Laut einer aktuellen Online-Kammerumfrage bilden sich die Architektinnen und Architekten im Südwesten bereits durchschnittlich 56 Stunden im Jahr weiter, die Berufsordnung fordert 20 Stunden jährlich. Bereits bei der Landesvertreterversammlung war das Votum pro Nachweispflicht – wie sie gestaltet werden solle, wurde bei der Arbeitstagung erörtert. Ein Großteil sprach sich dafür aus, den bürokratischen Aufwand gering zu halten durch Eigendokumentation und – wie in Nordrhein-Westfalen – mit stichprobenartiger Überprüfung bzw. durch eine freiwillige Kontoführung. Zur nächsten Landesvertreterversammlung am 23. und 24. November in Ludwigsburg werden den Delegierten zwei Modelle zur Entscheidung vorgestellt.