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Vor fünfzig Jahren schon wurden die „Grenzen des Wachstums“ vom Club of Rome veröffentlicht. Seit einem halben Jahrhundert wird in Klimakonferenzen und Architekturbienalen über Folgen des wirtschaftlichen Wachstums auf die natürliche Umwelt und das Klima geredet. Nach wie vor zählt der Bausektor als Klimakiller Nr. 1.
„Es ist an der Zeit, innezuhalten und nicht weiterzumachen wie bisher, sondern neu zu denken“, so Carmen Mundorff, Geschäftsführerin und Leiterin des Bereichs Architektur und Baukultur, vor den LVV-Delegierten. In einer neu gegründeten Task Force mit Vertreter:innen aller Fachrichtungen wird deshalb die Bauwende mit dem Fokus auf das Bauen im Bestand untersucht. Relevante Aspekte und Anregungen – wie der Impuls der Architects for Future, gesetzliche Regelungen und Verordnungen künftig statt nur auf Neubau auf Bestandsbauten auszurichten – werden in den kommenden Monaten zusammengetragen und zu Arbeitspaketen geschnürt. Das Meinungsbild unter den Landesvertreter:innen ergab 96 Prozent Zustimmung für die Weiterverfolgung dieses wichtigen Themenkomplexes.
Über 30 Prozent der Bestandswohngebäude haben einen viel zu hohen Energiebedarf. Die Herausforderungen hinsichtlich Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden größer. Volker Auch-Schwelk, Freier Architekt und Stadtplaner sowie Vorsitzender der Strategiegruppe Klima | Energie | Nachhaltigkeit, konkretisierte die Anforderungen. Durch das 2020 umfassend geänderte und im Oktober 2021 erneut novellierte Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wurden die Ziele neu gesteckt: Klimaneutralität bis 2040. „Es bleiben noch 18 Jahre, um unsere Gebäude anzupassen“, mahnte Auch-Schwelk. Neue Gebäude müssten ab sofort klimapositiv geplant und gebaut werden, da diese in der Regel in den ersten Dekaden ihres Lebenszyklus unverändert bleiben! Bei Bestandsgebäuden sei eine deutliche Erhöhung der Sanierungsquote – von derzeit 0,7 bis 1,4 Prozent – auf 4 Prozent erforderlich. Die Notwendigkeit der Sanierung sei auch eine Chance, viele Aspekte der Transformation mit zu erledigen: Neben der Verbesserung des Komforts durch energieeffiziente Maßnahmen sei die Zukunftsfähigkeit des Bestands mitzudenken, also Erweiterung, Grundrissanpassungen und -aufteilung sowie flexiblere Nutzungen. Durch die Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg wurde auch die PV-Pflicht als Beitrag für erneuerbare Energien ausgeweitet: Ab Januar 2022 gilt sie für den Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, ab Mai 2022 auch beim Neubau von Wohngebäuden und ab Januar 2023 zudem bei Bestandssanierungen. „Es braucht gute Konzepte, um Gebäude effizienter zu planen, erneuerbare Energien zu integrieren und alles zusammen als baukulturellen Aufgabe zu meistern“, so Volker Auch-Schwelk.
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