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Im Vorfeld der Kammerwahlen 2026 standen Änderungen der Wahlordnung zur Diskussion.
Vorgeschlagen war eine Verlängerung der Amtszeit von vier auf fünf Jahre, gekoppelt an eine Reduktion auf maximal zwei – statt bisher drei – Amtsperioden. Zahlreiche Delegierte positionierten sich zunächst dagegen: Die Beibehaltung der vier Jahre gewährleistete größere Flexibilität und: „Falls sich jemand als Fehlbesetzung entpuppt, kann man ihn schneller wieder auswechseln.“ Auch gestalte es sich vermutlich schwieriger, Personen für fünf Jahre Ehrenamt zu gewinnen. Die Befürworter:innen führten Kostenersparnis ins Feld durch weniger Wahlorganisation. „Auch im Land wird im Fünfjahresrhythmus gewählt“, ein weiteres Argument. Das zusätzliche Jahr ermögliche, noch tiefer in Themen einzusteigen. Am Ende stimmten die Delegierten mit großer Mehrheit für eine längere Amtszeit von fünf Jahren und maximal eine Wiederwahl. Ebenso beschlossen: Alternativ zu einem/einer Vorsitzenden plus Stellvertretung kann sich ein Kollektivvorstand um den Vorsitz einer Kammergruppe bewerben.