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Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft zum Digitalen Bauantrag
Seit diesem Jahr verpflichtet das Online-Zugangsgesetz alle Kommunen bundesweit, die Bauantragstellung als digitale Verwaltungsleistung anzubieten. In Baden-Württemberg wurde der digitale Bauantrag schon 2022 in der Landesbauordnung Baden-Württemberg als Standard definiert. Im vergangenen Sommer befragte die AKBW ihre Mitglieder und Kommunen nach dem Stand der Umsetzung. Das Ergebnis waren schlechte Noten für den digitalen Bauantrag. Und wie sieht es mehr als ein halbes Jahr später aus? Diese Frage haben wir auch in unserem Newsletter Anfang März gestellt.
"Keine einzige Verbesserung ist bei dem Thema erkennbar", schrieb uns Andreas Grube, Vorsitzender des Kammerbezirks Karlsruhe. Die zahlreichen Rückmeldungen weiterer Mitglieder lesen sich ebenfalls wie Antworten auf die Sommer-Umfrage. So schreibt Faruk Murat: „Aktuell wird bei den meisten Bauämtern zweigleisig verfahren, was die Sache noch komplizierter macht, also digital per E-Mail einreichen und zusätzlich die Unterlagen gedruckt als Mappe mehrfach.“ Wenig hoffnungsfroh mit Blick auf nachhaltige Verfahren stimmt auch sein Hinweis: „Eine Bauverständige hat mir mitgeteilt, dass ein Bauamt sogar einen Plotter angeschafft hat, um die digital eingereichten Pläne selbst zu plotten.“ Ganz ähnlich schreibt dazu Fritz Heintel: „Statt Vereinfachung zusätzlich PDF für die Präsentation im Gemeinderat oder Bauausschuss, ansonsten drei- oder mehrfache Ausfertigung auf Papier“. Die Pointe: „Im Übrigen wurde mir heute von der Umweltbehörde mitgeteilt, dass Anträge auf wasserrechtliche Genehmigungen nunmehr digital und einmal in gedruckter Form eingereicht werden sollen."
Der momentane Zustand wird als äußerst uneinheitlich beschrieben: Manche Baurechtsämter wollten den Bauantrag entweder nur in Papierform oder in Papierform plus per E-Mail oder per E-Mail und über das service-bw-Portal. Die wenigsten hätten jedoch bislang das System über service-bw eingeführt. Hinzu komme, dass bei Nachträgen überall anders verfahren werde.
Großen Frust verursacht häufig auch das Hochladen der Dateien auf service-bw. Thomas Hoffmann schreibt dazu: „Der Nachteil beim Serviceportal liegt in der geringen Datenmenge, die auf dem Server Platz hat. Wenn zwei oder drei Projekte eingereicht sind, ist das Datenvolumen ausgeschöpft. Das führt dazu, dass die Daten nicht bis zum Ende des Verfahrens dort gespeichert werden können, da man ggf. Platz für ein weiteres Projekt schaffen muss.“ Anlass zur Hoffnung bietet ein online-Seminar, das der Betreiber Komm.ONE am 16. Mai speziell für die Architektenschaft durchführt. Dort sollen Mitglieder berichten können, aber auch Problemlösungen an die Hand bekommen.
Des Weiteren plant das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Nachnutzung der so genannten „Einer für alle-Lösung“ (EfA) aus Mecklenburg-Vorpommern. Dort hat sich dieses speziell für die digitale Bauantragsstellung entwickelte Portal als weitestgehend nützlich herausgestellt. Ob es eine Verbesserung gegenüber service-bw darstellt und die Südwest-Kommunen diese Lösung anbieten, ist erst nach dem landesweiten Rollout klar. Dieser ist für das zweite Quartal 2023 geplant.
In jedem Fall sieht Andreas Grube die Politik in der Pflicht: „Anspruch und Wirklichkeit sind hier zu weit auseinander.“ Dazu Gespräche zu führen und auf Lösungen zu dringen, steht weiterhin auf der Agenda der AKBW – ganz im Sinne von Jörg Mockler, der schrieb: „Bitte bleiben Sie an diesem Thema dran, für uns Architekten ist das ein bis dahin in dieser Form nicht gekanntes Problem mit großen Auswirkungen.“ Beim Sommerlichen Empfang am 3. Juli 2023 dürfte eine günstige Gelegenheit sein, denn Bauministerin Nicole Razavi hat ihr Kommen zugesagt.
Manche Kammermitglieder nahmen die Umfrage zum Digitalen Bauantrag auch zum Anlass, scharfe Kritik am Baugenehmigungsverfahren insgesamt zu üben, etwa Wilfried Gold, der sich gerade in größeren Städten „unmöglich von den Bauämtern behandelt“ fühlt. An die Kammer gerichtet sein Wunsch nach Beratung: “Es sollte einmal ein ganz klarer Weg vorgezeichnet werden, wie in dem einen oder anderen Fall vorgegangen werden kann.”