Viele von der Kammer in den Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2021 geforderten und in Arbeitsgesprächen adressierten Inhalte gingen ein. Die für den Berufsstand relevanten Festlegungen im Einzelnen:
das CO2-Budget („Schattenpreis“), um als Marktinstrument Lenkungswirkung zu entfalten
Solarpflicht auch für Bestandsgebäuden bei grundlegender Sanierung sowie auf öffentlichen Gebäuden
Förderprogramm für Solar-Parkplätze im Bestand
Photovoltaik auf Parkhäusern (entsprechende Parkraumbewirtschaftung bei Landeseinrichtungen)
Zentrum für Architektur und Ingenieurskunst (ZAI) als Innovationsschaufenster und Vermittlungsort in die Öffentlichkeit hinein
die Unterstützung der IBA’27 Stadtregion Stuttgart als wichtiges Reallabor
der Strategiedialog Wohnen/Bauen als Instrument der Lösungssuche und Selbstverpflichtung einer Branche, von der das Ziel dieser Koalition, Maßstäbe zu setzen und im Klimaschutz ein kopierfähiges Modell zu entwickeln, entscheidend abhängen wird
Einsatz für Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden und Gebäudeaufstockungen zur Ressourcenschonung
Rechtliche Anpassungen, um Recyclingfähigkeit von Bauprodukten sowie ressourceneffizientes und nachhaltiges Bauen zu ermöglichen und Bauen im Bestand zu erleichtern
„Netto-Null“ beim Flächenverbrauch als Ziel + Rückbau bestehender, nicht mehr benötigter Infrastruktur
Abbau bürokratischer Hindernisse für barrierefreien Wohnraum, gemeinschaftliche Wohnformen, Dachausbauten und Aufstockungen sowie innovative Modelle für Wohnraum, der sich der individuellen Lebenssituation anpasst
Die Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) begrüßt den ausgehandelten Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Grüne und CDU für den Bereich Bauen/Wohnen.