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"Ich wünsche dem Stuttgarter Gestaltungsbeirat unter dem Vorsitz von Patrick Gmür und Prof. Dörte Gatermann einen erfolgreichen Start und viele angeregte Gespräche. Ich bin sicher, dass sich die Stadt mit diesem kompetent, international und ausgewogen besetzten Gremium attraktiv weiterentwickeln wird", bekräftigte Markus Müller, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, im Vorfeld der öffentlichen Vorstellung des achtköpfigen Ausschusses am 23. Januar im Hospitalhof.
Die Kammer regt seit Jahren die Einrichtung solcher Beratungsgremien an – auch in der Landeshauptstadt. Müller gratulierte Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau und Umwelt. Er hatte sich dem Thema gleich zu Beginn seiner Amtszeit angenommen. Nun ist es geschafft.
Besonders freute sich Markus Müller über die Bewilligung des Förderantrags: Stuttgart erhält in den ersten beiden Jahren finanzielle Mittel vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. "Das ist eine wertvolle Unterstützung für die wichtige Tätigkeit des Gestaltungsbeirats", so der Präsident. Bis Oktober des vergangenen Jahres konnten Städte und Gemeinden beim Landesministerium Anträge zur Förderung in den Jahren 2017/2018 einreichen.
Rund 30 der laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ungefähr 130 fest installierten Gestaltungsbeiräte in ganz Deutschland (Stand 2016) befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kammer rechnet damit, dass nun weitere Städte und Gemeinden folgen. Dazu tragen sicher auch Anreize speziell durch die Landesförderung bei: Kommunen können sich zusammenschließen und interkommunale Gestaltungsbeiräte bilden. Diese ins Leben zu rufen hält die Architektenkammer für sehr sinnvoll. Denn für kleinere Kommunen lohnt sich ein eigener fester Beirat oft nicht, weil die Auslastung zu gering wäre. Unter anderem deshalb hatte die AKBW als erste Länderkammer bereits 2012 einen Mobilen Gestaltungsbeirat eingerichtet: Er steht den Städten, Gemeinden und Kommunen, die kein festes Beratungsgremium einrichten möchten oder können, auch weiterhin zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Stuttgarter Gestaltungsbeirat: www.stuttgart.de/stadtplanung/gestaltungsbeirat
Gestaltungs- und der Ortsentwicklungsbeiräte stehen Kommunen bei ihren Bauvorhaben auf Antrag beratend zur Seite. Ihr Votum stellt eine Empfehlung für die antragstellende Kommune bzw. Institution dar.