Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Seit 01.03.2007 gilt das Telemediengesetz TMG vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179). Dieses stellt den Hauptbestandteil des ElGVG (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungs-Gesetz) dar und fasst u.a. das bisher geltende Teledienstgesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz zusammen.
Gemäß § 5 TMG sind Architekten, wie alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, auf ihrer geschäftlichen Homepage als sogenannte Diensteanbieter bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Das Architektengesetz und die Berufsordnung sind hier auf der Homepage der Architektenkammer freigegeben, so dass ein Link hierauf gesetzt werden kann. Mitglieder können die entsprechenden Bestimmungen auch herunterladen und auf ihrer Homepage Dritten zur Verfügung stellen.
Architektengesetz: http://www.akbw.de/download/Architektengesetz.pdf
Berufsordnung: http://www.akbw.de/download/Berufsordnung.pdf