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    • Einfamilienhaus - Architekt: Schneider | Architekten BDA, Sankt Georgen; Foto: Thomas Riedel

      Altersgerecht Umbauen: KfW-Förderung

      Einfamilienhaus - Architekt: Schneider | Architekten BDA, Sankt Georgen; Foto: Thomas Riedel
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      KfW: Altersgerecht Umbauen

      In ihrem Fördersegment "Altersgerecht Umbauen" bietet die KfW mit dem Förderprodukt 159 einen zinsgünstigen, langfristigen Kredit zur Finanzierung und mit 455 ein Zuschussprogramm für Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon sollen alle Altersgruppen profitieren: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.

      Antragsberechtigt für den Kredit sind

      • alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen, z. B. Privatpersonen (auch Mieter), Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber (Investor)
      • Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme

      bzw. in der Zuschussvariante

      • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
      • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
      • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
      • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen)

      Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in und an bestehenden Gebäuden

      • die zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2 erforderlich sind oder
      • mit denen der Standard Altersgerechtes Haus gemäß Programmdefinition erreicht wird oder
      • die in den Förderbereichen 1 bis 7 des Programms beschriebene Maßnahmen (einzeln oder in Kombination) für:
        1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
        2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
        3. Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
        4. Anpassung der Raumgeometrie
        5. Maßnahmen an Sanitärräumen
        6. Sicherheit, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
        7. Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen

      Förderfähig sind bzw. zinsgünstig finanziert werden die unmittelbar durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen bedingten Kosten einschließlich der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind, und zwar bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Wohneinheit.  Der Zuschuss beträgt 10% dieser Kosten und bei bei Erreichen des Standards altersgerechtes Haus 12,5 % . Maßgebend ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nicht-Wohnflächen (zum Beispiel Gewerbeflächen) zu Wohnzwecken.

      Die KfW empfiehlt eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen, z.B. die nach Landesrecht bauvorlageberechtigten Architetktinnen und Architekten.

      Detaillierte Erläuterungen zum Programm und zu den einzelnen Förderbausteinen sind den Unterlagen der KfW zu entnehmen:

      Förderprodukt 159- Kreditvariante

      Merkblatt Altersgerecht Umbauen -159 Kredit (PDF, 130 KB, nicht barrierefrei)
      Bestellnummer 600 000 3884

      Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen, technische Mindestanforderungen (PDF, 79 KB, nicht barrierefrei)
      Bestellnummer 600 000 3991

       

      Förderprodukt 455 - Investitionszuschuss

      Merkblatt Altersgerecht Umbauen - 455 Zuschuss (PDF, 130 KB, nicht barrierefrei)
      Bestellnummer 600 000 3912

      Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen, technische Mindestanforderungen (PDF, 79 KB, nicht barrierefrei)
      Bestellnummer 600 000 3911

      Jochen Stoiber / 19.05.2022

      Ideal für die Suche nach einem geeigneten Planungspartner

      das Büroverzeichnis der Architektenkammer Baden-Württemberg
      www.architektenprofile.de

      Barrierefrei? Barrierearm? Altersgerecht?

      Barrierefrei? Barrierearm? Altersgerecht?

      Der Paragraph 35 LBO und die babylonische Sprachverwirrung.

      mehr 29.05.2020

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