Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen. Das Land trägt hierzu mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bei. Das Wirtschaftsministerium stellt jährlich ein Denkmalförderprogramm auf. Die Vorbereitung dieses Programms und die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgen durch die Regierungspräsidien.
Gefördert wird der denkmalbedingte Mehraufwand, der Regelfördersatz beträgt bei Privaten 50 Prozent, bei Kommunen und Kirchen 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Denkmalpflege hier
Für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmalen können nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden, sofern die Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und vor Beginn der Umsetzung mit der Bescheinigungsbehörde abgestimmt wurden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen:
Zuschüsse: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/liste-foerderprogramme-mlw/denkmalfoerderung-durch-zuschuesse/
Steuererleichterungen: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/liste-foerderprogramme-mlw/denkmalfoerderung-durch-steuererleichterungen/